Bisher sind die Geschädigten der Thomas-Cook-Insolvenz auf Ihrem Schaden sitzengeblieben und mussten sich mit den 17,5% des Reisepreises, erstattet durch die Zurich-Versicherung, zufrieden geben. Doch ab dem 06.05.2020 bietet das Justizministerium den Betroffenen ein Online-Portal, auf dem diese eine Entschädigung beantragen können.
Voraussetzungen der Zahlung
Voraussetzung für eine (Rest-) Erstattung durch den Bund ist, dass die Geschädigten bei einem deutschen Tochterunternehmen der Thomas Cook gebucht hatten und über einen Sicherungsschein der Zurich-Versicherung verfügen. Die Betroffenen müssen ihre Forderung gegenüber der Zurich-Versicherung geltend gemacht haben und die restliche Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet haben.
Zudem dürfen die Reisenden nicht die gesamte Summe von der Zurich oder anderer Stelle in voller Höhe ersetzt bekommen haben. Dies dürfte bei den meisten Geschädigten der Fall sein, die ihr Geld nicht im Wege des Chargeback-Verfahrens zurück erhalten haben.
Wie hoch ist die Erstattung durch den Bund für Geschädigte der Thomas-Cook-Insolvenz?
Der Bund beabsichtigt, die gesamte Differenz zwischen erhaltener Zahlung durch die Zurich (i.d.R. 17,5%) und dem vollen Reisepreis zu erstatten.
Angerechnet werden allerdings bereits erhaltene Zahlungen aus der Insolvenzmasse oder Rückbuchungen. Auch Rechtsverfolgungskosten wie etwa Rechtsanwaltsgebühren sind nicht erstattungsfähig.
Wie müssen Geschädigte der Thomas-Cook-Insolvenz jetzt handeln?
Geschädigte müssen sich, um die freiwillige Thomas Cook Entschädigung durch den Bund zu erhalten, auf dem jeweiligen Portal anmelden und den dortigen Anweisungen folgen:
Für Kunden der Thomas Cook Touristik GmbH, Bucher Reisen und Öger Tours GmbH finden das konkrete Online Portal hier.
Reisende, die ihre Pauschalreise bei der Thomas Cook International AG erreichen das Online-Portal zur Erstattung hier.
Kunden der Tour Vital Touristik GmbH erreichen das Online-Portal unter folgendem Link.
Wie lange dauert das freiwillige Thomas Cook Entschädigung durch den Bund?
Die insgesamt 225 Millionen, die der Bund insgesamt bereitstellen will werden nach Prüfung des Bundesamts für Justiz und Verbraucherschutz und andere Dienstleister schnellstmöglich ausgezahlt. Gleichwohl wird sich dieses Verfahren noch mehrere Monate hinauszögern, sodass die ersten Kunden Ende des Jahres mit einer Ausgleichszahlung rechnen können.
Bundesweite Vertretung im Reiserecht
Kannengießer & Sauer Rechtsanwälte für Reiserecht mit Sitz in Düsseldorf beraten und vertreten bundesweit Mandanten in sämtlichen Belangen des Reise- und Touristikrechts. Sie erreichen uns während unserer Öffnungszeiten telefonisch, über unser Kontaktformular oder den Kanzlei Chat.
Dieser Blogbeitrag dient ausschließlich der Information unserer Mandantschaft sowie Interessierter und basiert auf den Informationen, die das Bundesamt für Justiz und Verbraucherschutz bereitstellt. Dieser Beitrag erhebt weder Anspruch auf Vollständigkeit, noch ersetzt er die anwaltliche Beratung.