Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht vertreten und beraten wir Sie bei Verkehrsunfällen, Bußgeldbescheiden, Verwarnungen, Fahrverboten oder Strafverfahren. Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an. Innerhalb unserer Öffnungszeiten können Sie auch einfach unseren Kanzlei Chat nutzen, um einen zeitnahen Termin in unserer zentral in Düsseldorf gelegenen Kanzlei anzufragen.

Werden Sie tätig: Fordern Sie Ihr Recht ein

Im Verkehrsrecht beraten und vertreten wir Sie umfassend und kompetent bei Fragestellungen rund um schadensersatzrechtliche Fallgestaltungen und der Durchsetzung von Ansprüchen im Anschluss an einen Verkehrsunfall.

Dies umfasst sowohl die Erstattung der Kosten für Gutachter, Mietwagen, Reparatur, als auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei Verdienst- oder Nutzungsausfall sowie Haushaltsführungsschäden.

Neben der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, kümmern wir uns auch um die Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen bei Personenschäden, für die das Gesetz eine ganze Reihe von Entschädigungsmöglichkeiten vorsieht.

Um die Situation nach einem Verkehrsunfall zumindest bei der Durchsetzung von Ansprüchen zu vereinfachen, stehen wir Ihnen umfassend und unverzüglich zur Seite.

Schritt für Schritt-Vorgehensweise nach einem Verkehrsunfall

Nach einem Verkehrsunfall gilt es, bestimmte Verhaltensregeln unbedingt zu beachten, um bei der Durchsetzung eventueller Ansprüche Nachteile zu vermeiden und insbesondere Beweise zu sichern.

  1. Machen Sie gegenüber der Polizei vor Ort, dem Unfallgegner und der Versicherung zunächst keine Angaben zum Unfallhergang, ohne zuvor anwaltlichen Rat eingeholt zu haben. Auch ein Unfallbericht sollte vor der Konsultierung eines Anwalts noch nicht ausgefüllt werden.
  2. Damit Sie erfolgreich Ansprüche durchsetzen können, ist es besonders wichtig, Beweise vor Ort zu sammeln. Fotografieren Sie den Schaden (bzgl. allen entstandenen Schäden) und rufen Sie Augenzeugen herbei, die den Unfall beobachtet haben.
  3. Sollte die Versicherung des Unfallgegners von Ihnen eine Vereinbarung/Abrede etc. verlangen, lehnen Sie dies vorerst ab. Häufig wird Ihnen die Wahl der Werkstatt oder die Einschaltung eines Sachverständigen nahegelegt um Kosten zu sparen. Unterschreiben Sie eine solche Vereinbarung nicht ohne vorherige Konsultierung eines Anwalts.
  4. Wir übernehmen gerne die Schadensmeldung an die gegnerische Versicherung.
  5. Bei Personenschäden Ihrerseits oder einer in Ihrem Lager stehenden Person, ist Ihnen geraten, schnellstmöglich einen Arzt aufzusuchen und die Schäden zu dokumentieren. Dies erleichtert die Geltendmachung von Schmerzensgeld erheblich.
  6. Verständigen Sie bei einem Unfall mit Fahrerflucht umgehend die Polizei und sammeln Sie auch in diesem Fall Beweise (Fotos, Zeugen). Unfallflucht erfüllt den Straftatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gemäß § 142 StGB und muss daher strafrechtlich verfolgt werden.
    Außerdem: konnte das Kraftfahrzeug des Unfallgegners nicht ermittelt werden, können Sie von der Verkehrsopferhilfe eine Entschädigung erhalten. Dies ist eine von den Autohaftpflichtversicherern geschaffene Einrichtung. Auch hierbei gilt: Beweise sichern!

Beachten Sie: Bei einem gänzlich von Ihnen unverschuldeten Verkehrsunfall, werden Ihre Anwaltskosten vollständig von der Gegenseite übernommen.

Die Vorgehensweise nach Erhalt einer Verwarnung oder eines Bußgeldbescheids

Ist es nicht interessant zu wissen ist, dass über 50% aller Bußgeldbescheide anfechtbar sind? Vielleicht gehört auch Ihr Bescheid dazu.

Die Gründe dafür sind vielfältig: Fehlerhafte Messwerte oder Auswertungen, falsche Beschilderungen auf der Straße, abgelaufene Eichprotokolle, unregelmäßig gewartete Blitzer, etc.

Lassen Sie uns überprüfen, ob in Ihrem Fall eine Anfechtung in Form eines Einspruchs möglich ist.

Wurde Ihnen ein Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid zugestellt, helfen wir Ihnen bei jedem weiteren Vorgehen.

Den aktuellen Bußgeldkatalog des Bundesverkehrsministeriums finden Sie hier.

Für eine unverbindliche Ersteinschätzung im Verkehrsrecht, kontaktieren Sie uns gerne.