Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid

Ich habe einen Anhörungsbogen erhalten. Was nun?

Über 50% der verkehrsbedingten Bußgeldvorgänge in Deutschland sind mit Fehlern behaftet. Dies hat zur Folge, dass diese Verkehrsverstöße durch unrechtmäßige Bußgeldbescheide geahndet werden. Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, sollten Sie diesen unbedingt überprüfen lassen, um sich vor Bußgeldern, Verwarngeldern, Fahrverboten oder Punkten zu schützen.

Im Falle eines Bußgeldverfahrens wird Ihnen meist ein Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen zugesandt mit einer knappen Frist zur Beantwortung der darin enthaltenen Fragen.
Der Anhörungsbogen stellt die meist erste förmliche Mitteilung dar, dass ein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde. Oft weiß der Betroffene vorher gar nicht, dass gegen Ihn ein Bußgeldverfahren läuft.

Sinn und Zweck des Anhörungsbogens ist die Verschaffung rechtlichen Gehörs (Art. 103 GG) für den Betroffenen; ihm wird so die Möglichkeit gegeben sich zur Person und Sache zu äußern.

Weiterhin dient die Anhörung der Behörde zur Ermittlung des Fahrers, der die Ordnungswidrigkeit begangen haben soll. Zu beachten gilt: Nicht der Halter, sondern der Fahrer selbst ist verantwortlich für den Verkehrsverstoß und ist aus diesem Grunde von der Behörde zu ermitteln.

Muss der Anhörungsbogen ausgefüllt werden?

Nein!
Lassen Sie sich nicht von der im Anhörungsbogen gesetzten Frist unter Druck setzen!

Sie sind nicht verpflichtet, den Anhörungsbogen auszufüllen oder diesen zurückzusenden. Ausnahme: Personalien inkorrekt.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass Sie nicht verpflichtet sind, Angaben zum Fahrer zu machen. Dies sollten Sie auch nicht vorschnell tun, da ansonsten ein Risiko für eine erfolgreiche Verteidigung gegeben ist.

Es dürfen keine negativen Rückschlüsse aufgrund Ihres Schweigens geschlossen werden.

Unser Tip:

  • Rufen Sie nach Erhalt eines Anhörungsbogens auf keinen Fall den Sachbearbeiter bei der Bußgeldbehörde an, um über den Bußgeldbescheid zu sprechen. Im Zweifel wird dieses Gespräch notiert und negativ gegen Sie ausgelegt.
  • Tragen Sie keine Entschuldigungen vor, weswegen der Verkehrsverstoß begangen wurde. Auch dies wirkt sich negativ aus.
  • Verdächtigen Sie keinesfalls fälschlicherweise einen anderen Fahrer. Dies stellt eine falsche Verdächtigung nach § 164 Abs. 2 StGB und somit eine Straftat dar.

Der Bußgeldbescheid

Lag ein Bußgeldbescheid in Ihrem Briefkasten? Dann haben Sie zwei Möglichkeiten zu reagieren:

1. Zahlen
2. Einspruch einlegen

Die Zustellung des Bußgeldbescheides

Der Bußgeldbescheid wird Ihnen innerhalb von drei Monaten nach dem konkreten Verkehrsverstoß zugestellt, was daran zu erkennen ist, dass der Tag der Zustellung auf dem Briefumschlag vermerkt wird. Mit Zustellung des Bußgeldbescheides beginnt eine zweiwöchige Rechtsmittelfrist für den Einspruch zu laufen. Dabei ist zu beachten, dass es nicht darauf ankommt, wann der Inhalt des Bescheides zur Kenntnis genommen wird; maßgeblich ist das auf dem Briefumschlag vermerkte Datum der Zustellung. Sollten Sie die Frist versäumt haben, weil Sie bspw. im Urlaub oder sonst abwesend waren, hilft nur ein Wiedereinsetzungsantrag, der mit hohem Aufwand und sehr geringen Erfolgschancen einzustufen ist.

Wird der Bußgeldbescheid erst nach Ablauf von drei Monaten zugestellt, tritt Verjährung ein! Zu beachten ist hier jedoch, dass mit der Anordnung der Zusendung des Anhörungsbogens, die Verjährung gegenüber dem Angehörten unterbrochen wird und die drei Monate von neu zu laufen beginnen.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Haben Sie sich entschieden, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen, wird die Rechtskraft des Bußgeldbescheides verhindert. Nach Ihrem Einspruch kommt es dann zu einer Verhandlung beim örtlich zuständigen Amtsgericht.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde, due den Bußgeldbescheid erlassen hat, einzulegen.

Sie können den Einspruch selbst oder durch einen Rechtsanwalt einlegen.

Sollten Sie sich entscheiden den Einspruch selber einzulegen, sollten Sie diesen nicht begründen. Eine Begründung wirkt sich womöglich negativ gegen Sie und ein späteres Verfahren aus. Lassen Sie den Einspruch durch einen Rechtsanwalt nach Akteneinsicht begründen.

Folgen eines Einspruchs

Weder das im Bußgeldbescheid angeordnete Bußgeld muss bezahlt werden, noch wird ein Fahrverbot wirksam bis über den Einspruch entschieden wurde.

Gute Gründe für die Einlegung eines Einspruches gegen den Bußgeldbescheid

  • Prüfung des Bußgeldbescheids durch das Gericht.
  • Eine Rücknahme ist jederzeit möglich.
  • Fehler bei der Ermittlung des Verkehrsrechtsverstoß oft erst durch Akteneinsicht feststellbar.
  • Fahrverbote werden verzögert.

Zögern Sie nicht uns bei Eintreffen eines Anhörungsbogens oder gar Bußgeldbescheides zu kontaktieren. Nutzen Sie dazu gerne unser Kontaktformular oder rufen uns einfach an.