Reiserecht

Eine Reise ist für viele Menschen oft eine kleine Auszeit vom alltäglichen Leben und dient der Erholung und Entspannung, bietet aber gleichzeitig auch einen gewissen Erlebnis- und Erfahrungswert. Unabhängig vom Reiseziel – ob ein Urlaub unter Palmen oder auch nur eine Städtereise – sollte dennoch alles reibungslos ablaufen. Als Anwalt für Reiserecht beraten und vertreten wir Sie gerne, sollte dies nicht der Fall sein.

Das Reiseerlebnis beginnt schon mit der Buchung und endet meistens nach einiger Zeit mit schönen Urlaubserinnerungen zu Hause, an die man hoffentlich gerne zurückdenkt.

Doch auch wenn der Urlaub mit weniger schönen Erinnerungen verbunden ist, etwa wenn im Urlaub Reisemängel aufgetreten sind, Sie von Ihrer Reise zurücktreten wollen, oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden sollen, können Sie sich von einem Rechtsanwalt für Reiserecht beraten lassen.

Wir beraten Sie in Düsseldorf und dem gesamten Bundesgebiet im Reiserecht in allen Rechtsfragen Ihrer Reise, egal ob als Reisender, Reiseveranstalter, Reisebüro oder Ferienhausvermittler. Nutzen Sie dazu unser Kontaktformular, oder rufen Sie uns an um einen Termin in unserer zentral gelegenen Kanzlei in Düsseldorf anzufragen.

Reisemängel und Minderung bei einer Pauschalreise

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass ein Reisemangel bei einer Pauschalreise immer dann vorliegt, wenn die im Reisevertrag vereinbarten Leistungen gar nicht, unzureichend oder anders als vereinbart erbracht wurden. Es kommt also immer darauf an, was Sie mit dem Reiseveranstalter vereinbart haben.

Tritt während Ihres Urlaubs ein Reisemangel auf, sollten Sie diesen sofort bei der Reiseleitung anzeigen und den entsprechenden Mangel genauestens zu dokumentieren (z.B. durch Lichtbilder, Hinzuziehung von Zeugen). Eine unterlassene Mangelanzeige kann zum Verlust Ihrer reiserechtlichen Ansprüche führen.

Achtung: Umstände, die zum allgemeinen Lebensrisiko gehören, stellen keinen Reisemangel dar! Die Einstufung bedarf jedoch immer einer Einzelfallbetrachtung. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.

Im Falle eines Reisemangels haben Sie die Möglichkeit Abhilfe beim Reiseveranstalter zu verlangen, oder selbst Abhilfe schaffen und die erforderlichen Aufwendungen ersetzt verlangen.

Daneben folgt aus einer mangelhaften Reise ein Kündigungsrecht, Rückerstattungsansprüche wegen Minderung, Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude oder Aufwendungsersatz für vergebliche Aufwendungen.

Anders als bei Pauschalreisen, die aus mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen bestehen, liegt bei einer Individualreise lediglich eine gebuchte Reiseleistung vor. Diese Reiseleistung kann zum Beispiel die Buchung eines Fluges, einer Bahnfahrt, Busfahrt oder Schiffsbeförderung sein.

Ihre Rechte bei einer Individualreise

Bei Beförderungsverträgen handelt es sich um einen Werkvertrag, der die Beförderung von Personen zu einem Bestimmungsort zum Gegenstand hat.

Beachte: Das Pauschalreiserecht findet bei Indivudualreisen keine Anwendung!

Fluggastrechte

Fluggastrechte werden relevant, wenn Ihr Flug nicht stattfindet, annulliert wird oder eine erhebliche Verspätung aufweist.

Fliegt Ihr Flug nicht wie geplant ab, können Ihnen Ausgleichsansprüche gegen das Luftfahrtunternehmen bestehen.

Nichtbeförderung

Bei einer Nichtbeförderung wird die Beförderung willentlich verweigert, obwohl sich der Fluggast ordnungsgemäß 45 Minuten vorher am Flugsteig mit einem bestätigten Ticket eingefunden hat und keine Gründe in der Person des Fluggastes liegen.

Hauptgründe für die Nichtbeförderung können sein: willentliche Überbuchung und Verlegung des Fluggastes auf einen anderen Flug; bei einer Zusammenlegung von Flügen; bei einer Nichtweiterbeförderunn bei verpassten Anschlussflügen und eine Umbuchung auf einen anderen Flug.

Liegt eine Überbuchung vor, ist das Luftfahrtunternehmen gezwungen, zunächst nach Freiwilligen zu suchen, bevor es die Beförderung verweigert.

Annullierung

Eine Annullierung des Fluges liegt dann vor, wenn der geplante Flug nicht unter Aufgabe der ursprünglichen Flugplanung durchgeführt wird und zumindest ein Sitzplatz reserviert war.

Eine Annullierung liegt außerdem vor, wenn das Flugzeug zwar pünktlich startet, allerdings zum Ausgangsflughafen zurückkehren muss und Fluggäste dann auf andere Flüge umgebucht werden.

Ihnen stehen bei einer Annullierung Unterstützungsleistungen in Form der Erstattung des Flugpreises und Rücktritt, kostenloser Rücktritt zum Abflugort oder eine anderweitige Beförderung zu. Gleichzeitig müssen Ihnen Betreuungsleistungen angeboten werden, wie angemessene Mahlzeiten und Erfrischungen, Kommunikationsmittel und eine Unterbringung in einem Hotel.

Fordern Sie zusätzlich eine Augleichsleistung, wenn die Information über die Annullierung nicht rechtzeitig erfolgt ist.

Wann eine Annullierung rechtzeitig war, ist für jeden Einzelfall gesondert zu betrachten.

Achtung: Keine Ausgleichszahlung besteht, wenn die Annullierung trotz zumutbarer Maßnahmen auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht.
Beispiele dafür sind: politische Instabilität, Sicherheitsrisiken, Wetterbedingungen, unerwartete Flugsicherheitsmängel oder Streik.

NICHT unter außergewöhnliche Umstände fallen technische Defekte! Lassen Sie sich daher nicht vom Luftfahrtunternehmen vertrösten.

Verspätung des Fluges

Eine Flugverspätung ist dann erheblich, wenn sich der Abflug für einen Flug über eine Entfernung unter 1.500 km um mindestens zwei Stunden, für einen innengemeinschaftlichen Flug über eine Entfernung von über 1.500 km bzw. einen sonstigen Flug von 1.500 km bis 3.500 km um drei Stunden oder bei allen weiteren Flügen um mindestens vier Stunden verzögert.

Bei einer Flugverspätung können Sie – neben Betreuung- und Unterstützungsleistungen – eine Ausgleichszahlung verlangen.

Bei einer Entfernung bis 1.500 km beträgt die Ausgleichszahlung 250 €, von 1.500 km bis 3.500 km 400 € und bei weiteren Flügen 600 €.

Wichtiges zu Rechtsanwaltskosten: Ist die Fluggesellschaft ihren Hinweispflichten nicht in hinreichendem Umfang nachgekommen und Sie als Fluggast wurden dementsprechend nicht in die Lage versetzt, Ihren Anspruch gegenüber dem ausführenden Luftfahrtunternehmen geltend zu machen, können Sie auch außerhalb eines Verzugseintritts die Erstattung Ihrer Rechtsanwaltskosten geltend machen.
Gleiches gilt auch, wenn die erteilten Instruktionen lückenhaft, unverständlich oder sonst unklar sind.

Andere Ansprüche aus dem Reiserecht

Es gibt unzählige denkbare Ansprüche, die Ihnen während Ihrer Pauschal- oder Individualreise entstehen können. Ein weiteres Beispiel ist die Verletzung durch einen Flugunfall an Bord eines Flugzeugs, Verspätungsschäden bei Personen und Gepäck, Reisegepäckschäden.

Gerne klären wir Sie umfassend über rechtliche Möglichkeiten auf, und versuchen Ihnen die negativen Erinnerungen und Erfahrungen abzunehmen und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zum Reiserecht zur Seite zu stehen, damit Sie sich ganz auf die positiven Aspekte Ihrer Reise konzentrieren können.

Ihre Ansprechpartnerin im Reiserecht ist Frau Rechtsanwältin Sauer. Als Anwältin für Reiserecht betreut Frau Rechtsanwältin Sauer eine Vielzahl von Fällen.