Arbeitszeugnis

Gerade nach einer Kündigung erlangt das Arbeitszeugnis besondere Relevanz. Oft kommt es auch diesbezüglich zu Ungereimtheiten und Unsicherheiten auf beiden Seiten.

Welches Arbeitszeugnis kann ich wann verlangen?

Zunächst unterscheidet man zwischen verschiedenen Zeugnistypen:

  • Zwischenzeugnis
  • Endzeugnis
  • Einfaches Zeugnis
  • Qualifiziertes Zeugnis

Zwischenzeugnis

Ein Zwischenzeugnis ist ein Arbeitszeugnis, das Ihnen während des Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird und dessen bisherigen Verlauf wiedergibt. Es macht Sinn, ein Zwischenzeugnis zu verlangen, wenn Sie beispielsweise befördert oder auf eine andere Position / in eine andere Abteilung versetzt werden. Der Arbeitgeber hat das Zwischenzeugnis immer dann auszustellen, wenn der Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse daran hat. Nach ständiger Rechtsprechung ist bereits der Wunsch nach einem Zwischenzeugnis ein berechtigtes Interesse.

Endzeugnis

Das sog. Endzeugnis ist ein Arbeitszeugnis, das nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden muss. Wenn der Arbeitnehmer ordentlich gekündigt wurde hat er bis zum Ablauf der Kündigungsfrist theoretisch keinen Anspruch auf ein Endzeugnis, weil das Arbeitsverhältnis noch fortdauert. Da der Arbeitnehmer aber ein berechtigtes Interesse am Erhalt hat – schließlich muss er sich mit dem Arbeitszeugnis auf eine neue Stelle bewerben – kann er auch zu diesem Zeitpunkt ein qualifiziertes Endzeugnis verlangen.

Unterschied qualifiziertes und einfaches Zeugnis

Ein einfaches Arbeitszeugnis beschreibt lediglich die Art und Dauer der Tätigkeit. Das qualifizierte Zeugnis hingegen muss zudem die Leistung des Arbeitnehmers wiedergeben und bewerten.

Wann kann ich ein qualifiziertes Zeugnis verlangen?

Grundsätzlich haben Sie als Arbeitnehmer stets einen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. Dies ist nur dann nicht der Fall, wenn Sie so wenig gearbeitet haben, dass eine Bewertung Ihrer Tätigkeit schlicht nicht möglich ist. In diesem Fall hat der Arbeitgeber schließlich keine ausreichende Bewertungsgrundlage.

Wann muss ein qualifiziertes Zeugnis verlangt werden?

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis müssen Sie sofort nach Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis verlangen. Ansonsten drohen mögliche vertragliche Ausschlussfristen oder die Verwirkung.

Wann das Zeugnis vorliegen muss ist nicht gesetzlich geregelt. Aus diesem. Grunde empfiehlt es sich, dem (ehemaligen) Arbeitgeber stets eine Frist zu setzen.

Wann lohnt es sich, das Arbeitszeugnis anzufechten?

Natürlich wissen Sie selbst, dass stets zur vollsten Zufriedenheit eine sehr gute und im großen und ganzen zu unserer Zufriedenheit eine mangelhafte Bewertung darstellt. Allerdings enthalten Zeugnisse oft versteckte Formulierungen, die für Personaler sehr aussagekräftig sind. Wenn Sie Verdachtsmomente entwickeln, dass sich solche Formulierungen in Ihrem Arbeitszeugnis verstecken, empfehlen wir Ihnen einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen und sich dort beraten zu lassen.

Dieser Ratgeber erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt nicht die anwaltliche Beratung.