Unsere Rechtsberatung im Datenschutz richtet sich an Unternehmen, die keinen Datenschutzbeauftragten benötigen, oder bereits einen internen Datenschutzbeauftragten bestellt haben, aber dennoch die rechtliche Absicherung wünschen. Auch Privatpersonen beraten und unterstützen wir in der Geltendmachung ihrer Rechte. Nutzen Sie unser unverbindliches Kontaktformular oder rufen Sie uns an.
Unabhängige Rechtsberatung im Bereich Datenschutz
Viele Unternehmen – ob mit oder ohne Datenschutzbeauftragten – fühlen sich allein gelassen und unsicher in den Belangen des Datenschutzes. Aber auch Vereine und Privatpersonen wissen oft nicht weiter, wenn es heißt: was darf ich und was nicht?
Für diese, aber auch allgemeine Fragen zum Bereich Datenschutz, bieten wir Unternehmen jeglicher Größenordnung, Privatpersonen oder Vereinen fundierte Beratung und Lösungen.
Rechtsberatung Datenschutz und Unterstützung interner Datenschutzbeauftragter
Oft findet sich in Unternehmen folgende Konstellation vor: Der interne Datenschutzbeauftragte hat vorher eine andere Position ausgeübt und kennt sich bestens mit den örtlichen Umständen und der IT-Infrastruktur aus. Bei rechtlichen Fragen rund um das Thema Datenschutz herrscht jedoch oft Unsicherheit. Diesen Unternehmen und Datenschutzbeauftragten bieten wir unkomplizierte Hilfestellungen, damit sie jedenfalls auf der sicheren Seite sind.
Beratung kleiner Unternehmen ohne Datenschutzbeauftragten
Gerade kleinere Unternehmen, die (vermeintlich) keinen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, sind mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben überfordert, denn auch sie müssen die gesetzlichen Vorgaben aus DS-GVO und BDSG (neu) einhalten.
Es ist nachvollziehbar, dass die Kompetenzen kleiner Unternehmen oft woanders anzusiedeln sind und auch die Man-Power zumeist nicht gegeben ist, um sich in die Materie Datenschutz einzuarbeiten. Dies wäre in den überwiegenden Fällen auch nicht wirtschaftlich.
Kannengießer & Sauer Rechtsanwälte bietet auch kleinen Unternehmen eine Beratung in den rechtlichen Belangen des Datenschutzes, ohne eine fortdauernde Vertragsbindung als externe Datenschutzbeauftragte. Gerne klären wir Sie über unser transparentes Honorarmodell auf, das jeder Unternehmensgröße und Komplexität der Fragestellung Rechnung trägt.
Beratung und Vertretung von Privatpersonen
Außerdem vertreten wir Privatpersonen (außer-)gerichtlich bei der Geltendmachung ihrer Rechte aus der DS-GVO. Die Datenschutzgrundverordnung normiert viele Rechte für Betroffene. Bei einer Verletzung haben diese Anspruch auf Schadensersatz- materiell und immateriell – gegen den Verantwortlichen und dessen Auftragsverarbeiter. Zudem haben betroffene natürliche Personen das Recht auf Auskunft, Vergessenwerden, Richtigkeit der Daten und Datenminimierung, Art. 15 ff. DS-GVO.
Wir nehmen Ihre Bedenken ernst und unterstützen Sie gerne bei der Sicherung Ihrer datenschutzrechtlichen Belange.
Sprechen Sie uns unverbindlich auf unsere Rechtsberatung im Bereich Datenschutz an.