Rechtsanwalt für Familienrecht in Düsseldorf

Als Anwalt für Familienrecht stehen wir Ihnen bei den unzähligen Fragestellungen im Familienrecht, sowohl vor der Ehe, als auch nach einer Ehescheidung in und um Düsseldorf zur Seite.

Ist ein Ehevertrag sinnvoll? Wie läuft eine Scheidung genau ab und was muss beantragt werden? Wer bekommt das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder? Besteht Anspruch auf Unterhalt? Was passiert mit der gemeinsamen Wohnung?

Das Familienrecht regelt rechtliche Aspekte von Verwandtschaftsverhältnissen. Als Anwalt für Familienrecht helfen wir Ihnen bei der Ausgestaltung von Eheverträgen und stehen Ihnen innerhalb eines Scheidungsverfahrens zur Seite.

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Gerne können Sie einen Termin in unserer zentral in Düsseldorf gelegenen Kanzlei anfragen.

Anwalt für Familienrecht in Düsseldorf

Besonders wichtig ist uns, dass sich unsere Mandanten menschlich verstanden fühlen und ihrerseits die teilweise komplizierten rechtlichen Zusammenhänge verstehen. Aus diesem Grunde ist es bei Kannengießer & Sauer Rechtsanwälte Kanzleiidentität, für unsere Mandanten empathischer Ansprechpartner auf Augenhöhe zu sein.

Ihr Scheidungsanwalt in Düsseldorf


Bei einer nach deutschem Recht geschlossenen Ehe, ist bei einer Ehescheidung das einjährige Trennungsjahr vorgesehen nach § 1566 BGB.
Das bedeutet, dass ein Antrag auf Ehescheidung erst nach Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden kann.

Nach Ablauf des Trennungsjahres sieht das Familiengericht die Ehe als endgültig gescheitert an.

Achtung: Ist ein Ehepartner mit der Scheidung nicht einverstanden, kann es im schlimmsten Fall bis zu drei Jahre dauern, bis die Ehe geschieden werden kann.

Während des Trennungsjahres ist es wichtig, dass zwischen den Eheleuten keine häusliche oder wirtschaftliche Gemeinschaft bestehen („Trennung von Tisch und Bett“).
Dies bedeutet allerdings nicht, dass ein Ehegatte aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen muss. Auch innerhalb der Wohnung können Ehegatten getrennt leben. Bei einer Trennung ohne Auszug aus der gemeinsamen Wohnung sind mehrere Aspekte einzuhalten, wie beispielsweise die Aufteilung der Räume. Bei Küche und Bad sollte ein Zeitplan für die Benutzung aufgestellt werden.

Tipp: Während des Trennungsjahres, hat der weniger verdienende Ehegatte einen Anspruch auf Trennungsunterhalt.

Damit das Trennungsjahr nicht lediglich als notwendiger negativer Beigeschmack zur endgültigen Ehescheidung angesehen werden muss, sollten Sie die Zeit nutzen, Folgesachen zu klären.

Unter Folgesachen verstehen sich beispielsweise der Hausrat, Vermögensangelegenheiten und Unterhalt. Die einvernehmliche Klärung solcher Folgesachen wird üblicherweise durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung festgelegt und notariell beglaubigt.

Wichtig: Bei einer einvernehmlichen Ehescheidung, braucht nur derjenige einen Anwalt, der den Scheidungsantrag stellt.

Unterhalt im Familienrecht

Beim Thema Unterhalt im Familienrecht muss zwischen Ehegattenunterhalt, der sowohl Trennungsunterhalt als auch den nachehelichen Unterhalt beinhaltet, als auch Kindesunterhalt und Elternunterhalt unterschieden werden. Als Anwälte für Familienrecht beraten wir unsere Mandanten in sämtlichen Belangen des Unterhaltsrechts.

a. Trennungsunterhalt, § 1361 BGB

Der finanziell besser gestellte Ehegatte muss den Lebensunterhalt des anderen Ehegatten sicherstellen. Trennungsunterhalt wird bis zum rechtskräftigen Abschluss des Scheidungsverfahrens gezahlt.
Voraussetzungen für die Zahlung von Trennungsunterhalt sind:
– Getrenntleben der Ehegatten
– Bedürftigkeit des einen Ehegatten (liegt vor, wenn der Ehegatte außer Stande ist, sich selbst zu versorgen)
– Leistungsfähigkeit des anderen Ehegatten

Achtung: Ein Verzicht des Trennungsunterhalts innerhalb eines Ehevertrages ist unwirksam

b. nachehelicher Unterhalt

Der nacheheliche Unterhalt muss gesondert eingefordert oder gar eingeklagt werden und kann nach Abschluss des Scheidungsverfahrens beansprucht werden.

Auch im Rahmen des nachehelichen Unterhalts gilt, dass einer der Ehegatten bedürftig und der andere leistungsfähig ist. Maß und Umfang des nachehelichen Unterhalts bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen, die für die Ehepartner bis zum Zeitpunkt der Scheidung bestanden haben.

c. Kindesunterhalt

Kindesunterhalt wird nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet und orientiert sich auf der einen Seite am Einkommen des Unterhaltspflichtigen und auf der anderen Seite am Alter des Kindes.
Zu unterscheiden ist zwischen der Naturalunterhaltspflicht (häusliche Versorgung) und Barunterhaltspflicht (Entrichtung eines Geldbetrages). Bei einem minderjährigen Kind ist grundsätzlich das Elternteil naturalunterhaltspflichtig, in dessen häuslicher Gemeinschaft das Kind lebt. Der andere Elternteil unterliegt der Barunterhaltspflicht. Ist das Kind volljährig, sind beide Elternteile – unabhängig davon, ob oder bei wem das Kind lebt – barunterhaltspflichtig.

d. Elternunterhalt

Wenn die monatliche Rente nicht mehr zum Leben ausreicht, oder die Eltern gar in ein Heim untergebracht werden, so müssen sich die Beteiligten mit dem Thema des Elternunterhalts auseinandersetzen.

Ab Januar 2020 tritt das Angehörigen-Entlastungsgesetz in Kraft, durch das die Bundesregierung Kinder pflegebedürftiger Eltern entlasten will. Sie sollen nämlich nur dann herangezogen werden, wenn ihr Brutto-Jahreseinkommen 100.000,00 € übersteigt.

Sorge- und Umgangsrecht

Im deutschen Familienrecht gilt der Grundsatz, dass verheiratete Paare bei Geburt beide die elterliche Sorge für das Kind erhalten.
Unverheiratete Mütter erhalten die alleinige elterliche Sorge, sofern nicht zusammen mit dem Vater eine Sorgerechtserklärung abgegeben wird. Oft kommt es zu Streitigkeiten und Unklarheiten in Bezug auf den Umgang eines Elternteils mit den Kindern. In diesen Situationen ist besonderes Fingerspitzengefühl gefragt, um eine verträgliche und vor allem nachhaltige Lösung zu erreichen.

Der Zugewinnausgleich bei Scheidung

Unter dem Zugewinn versteht man den Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen vor der Ehe übersteigt. Anfangs- und Endvermögen sind somit zu vergleichen.

Sollten Sie keinen Ehevertrag abgeschlossen haben, oder innerhalb eines Ehevertrages keinen anderen Güterstand (Gütertrennung oder Gütergemeinschaft) vereinbart haben, gilt für Sie der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Bei dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleiben die Vermögensmassen der Eheleute getrennt. Das gilt auch für das Vermögen, das während der Ehe erwirtschaftet wird. Der Ausgleich des Zugewinns wird erst nach der Scheidung oder Tod eines der Eheleute durchgeführt.

Ausnahme: Sondervermögen aus Schenkungen oder Erbschaften, denn dieses wird dem Anfangsvermögen hinzugerechnet. Allerdings sind Wertsteigerungen, bspw. von geerbten Immobilien kein geschütztes Vermögen.

Der Zugewinnausgleich findet im Scheidungsverfahren nur auf Antrag eines Ehepartners statt; eine außergerichtliche Einigung ist möglich.

Der Versorgungsausgleich

Durch den Versorgungsausgleich, erhält der Ehepartner, der während der Ehe keine oder weniger Rentenanwartschaften erwerben konnte als sein Ehepartner, anteilig die Rentenansprüche seines Ehepartners zum Ausgleich.

Einzubeziehende Anrechte:
– gesetzliche Rentenversicherung
– berufsständische Versorgung (Anwälte, Ärzte)
– Beamtenversorgung
– betriebliche Altersversorgung
– private Alters- und Invaliditätsversorgung
– Riesterrente
– Rentenlebensversicherung

Der Versorgungsausgleich wird – anders als der Zugewinnausgleich – von Amts wegen durchgeführt; er muss also nicht gesondert beantragt werden.

Ausnahme: Die Ehe hat weniger als drei Jahre bestanden. In diesem Fall muss die Durchführung des Versorgungsausgleichs beantragt werden.

Rufen Sie uns gerne an oder nutzen Sie unser Kontaktformular um ein erstes Beratungsgespräch zu vereinbaren.

Bitte beachten Sie, dass wir für die Beiträge auf unserer Website keine Garantie für Vollständigkeit und Aktualität übernehmen können. Auch können und sollen diese keine anwaltliche Beratung ersetzen.

Wann liegt eine Trennung im rechtlichen Sinne vor?

Es muss sprichwörtlich eine „Trennung von Tisch und Bett“ nachweisbar erfolgt sein. Trennung der Schlafzimmer; keine gemeinsame Haushaltsführung: getrenntes Einkaufen, getrenntes Wäschewaschen, getrenntes Kochen etc.; eigenständige Bewältigung des Alltags; Trennung von Finanzen.

Wem steht die gemeinsame Wohnung nach der Trennung zu?

Darüber müssen sich die Ehegatten selbst einigen. Es gibt auch keine Faustformel, wonach dem Ehegatten, der die Kinder betreut, die gemeinsame Wohnung zusteht.

Wem gehören die Haushaltsgegenstände nach Trennung?

Haushaltsgegenstände, als die Sachen, die die Ehegatten während der Ehe angeschafft haben und die die Familie zur gemeinsamen Lebensführung benötigte, sind gemeinsames Eigentum und müssen hälftig verteilt werden. Ein Verkauf ohne Zustimmung des anderen Ehegatten ist nicht möglich.

Besteht während der Trennung ein Unterhaltsanspruch?

Während der Trennungszeit ist Unterhalt zu gewähren, wenn ein Ehegatte nicht in der Lage ist, seinen Lebensbedarf – gemessen am ehelichen Standard – selbst zu decken, der andere Ehegatte leistungsfähig ist und der Unterhaltsanspruch nicht verwirkt ist. Während der Trennungszeit bemisst sich die Höhe des Unterhalts am Lebensstandard der Ehegatten während der Ehe. Dies soll eine Versöhnung der Ehegatten fördern und den Getrenntlebenden die Umstellung erleichtern.

Wann kann ich den Scheidungsantrag einreichen?

Ist die Ehe gescheitert und die Trennungszeiten eingehalten worden, kann ein Ehepartner, vertreten durch einen Rechtsanwalt, einen Scheidungsantrag bei dem für die Ehescheidung zuständigen Gericht einreichen. Eine Ehe ist als gescheitert anzusehen, wenn die Lebensgemeinschaft der Eheleute nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Eheleute sie wiederherstellen.

Welche Dokumente müssen für einen Scheidungsantrag vorliegen?

Für den Scheidungsantrag wird zwingend eine Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienregister benötigt. Sollten Sie einen Ehevertrag aufgesetzt oder eine notariell beurkundete Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen haben, die Regelungen zum Versorgungsausgleich beinhalten, sind auch diese mit einzureichen. Bei gemeinsamen Kindern sind Geburtsurkunden erforderlich.

Wann besteht ein Unterhaltsanspruch nach Scheidung?

 Im Gegensatz zum Trennungsunterhalt besteht beim Geschiedenenunterhalt eine deutliche Erwerbsobliegenheit für den Berechtigten, sodass nur in berechtigten Fällen, in denen die Aufnahme einer angemessenen Erwerbstätigkeit nicht möglich ist, Unterhalt zu gewähren ist.

Wie hoch ist der Kindesunterhalt?

Der Kindesunterhalt bemisst sich in der Regel an der sog. Düsseldorfer Tabelle. Diese Tabelle wurde von der Rechtsprechung entwickelt um einerseits dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen als auch den steigenden Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden. Aufgrund fortdauernder Inflation und steigender Lebenshaltungskosten wird die Düsseldorfer Tabelle jährlich angepasst.

Was kann durch einen Ehevertrag geregelt werden?

Grundsätzlich herrscht auch bei einem Ehevertrag der Grundsatz der „Vertragsfreiheit“. Allerdings muss beachtet werden, dass es gesetzliche Regelungen gibt, die nicht umgangen werden können. Diese Fallstricke, die einen Ehevertrag unwirksam werden lassen, können durch die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts umgangen werden. Lassen Sie sich am besten umfassend beraten.

Wann macht ein Ehevertrag Sinn?

Insbesondere Unternehmer und vermögende Menschen sollten über einen Ehevertrag nachdenken. Allerdings sind die Regelungsmöglichkeiten derart vielfältig, dass auch in anderen Fällen ein Ehevertrag durchaus Sinn macht.