Datenschutzrecht

Als Rechtsanwälte für Datenschutzrecht beraten wir schwerpunktmäßig Unternehmen, für die Datenschutz nicht bloß lästiges Beiwerk ist, sondern die diesen als Chance erkannt haben, das Vertrauen ihrer Kunden zu gewinnen und zu festigen.

Sollten Sie an unseren Leistungen im Bereich Datenschutzrecht interessiert sein, fragen Sie unverbindlich an. Rufen Sie uns einfach an, nutzen unser Kontaktformular oder kontaktieren Sie uns während unserer Öffnungszeiten über unseren Kanzlei-Chat.

Datenschutz darf nicht lästig sein

Für viele Unternehmen ist das Thema Datenschutz ein rotes Tuch. Viele Regelungen, die sich permanent verändern und Unsicherheit schaffen. Dazu kann die Einhaltung der innerbetrieblichen Vorschriften zu Verzögerungen im Betrieb führen, was wiederum Kosten verursacht. Auch die Bußgelder, die bei einer Umgehung der Vorschriften angedroht werden sind teilweise immens hoch.

Dabei bietet das Thema Datenschutz für viele – auch kleinere – Unternehmen eine große Chance, sich intern und extern positiv zu präsentieren. Eine integre Datenschutz-Infrastruktur und der transparente Umgang mit den Daten von Kunden und Angestellten bietet Unternehmen die einmalige Möglichkeit gegenüber (potentiellen) Kunden und Arbeitnehmern Vertrauen aufzubauen oder wiederherzustellen.

Beratung im Datenschutzrecht

Viele Branchen sehen ihr Geschäftsmodell und damit ihre wirtschaftliche Existenz durch die (bevorstehenden) Entwicklungen im Datenschutzrecht auf europäischer Ebene gefährdet. Aber auch Unternehmen, deren Geschäftsmodell nicht schwerpunktmäßig auf der Verarbeitung personenbezogener Daten beruht, sind oft mit der Einhaltung dieser Vorschriften überfordert.

Wir haben uns als Rechtsanwälte und zertifizierte Datenschutzbeauftragte dem Thema Datenschutz verschrieben. Dabei haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Unternehmern die Angst vor diesem – zugegeben schwierigen – Thema zu nehmen und den Datenschutz ihres Unternehmens zu einem Aushängeschild zu machen.

Wir erwarten zwar von unseren Mandanten, dass sie das Thema Datenschutzrecht ernst nehmen, bieten allerdings im Umkehrschluss eine direkte Erreichbarkeit, verständliche, sowie verlässliche Beratung und – sofern gewünscht – ein extrem hohes Service Level. Dabei arbeiten wir auf Basis eines Stundenhonorars, weshalb die Kosten für Sie stets transparent und kontrollierbar sind.

Umsetzbare und verständliche Beratung

Bei sämtlichen Beratungstätigkeiten im Datenschutzrecht geben wir unseren Mandanten ein leicht verständliches Dossier an die Hand, mit Hilfe dessen diese in die Lage versetzt werden, die vorgeschlagenen Änderungen selbst vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Kein verklausuliertes Juristendeutsch und keine unnötig technischen Formulierungen – wir passen uns Ihrer Branche und Ihrem Kenntnisstand an.

Auch achten wir stets darauf, unseren Mandanten umsetzbare Lösungen anzubieten. Die Vorgaben, die ein kleines Unternehmen einhalten muss entsprechen zwar auch oft denen, die große Unternehmer oder Konzerne treffen, aber sind diese oft kostengünstiger und weniger aufwändig erreichbar. Im Umkehrschluss können große Unternehmen meist nicht dieselbe praktische Lösung für ein- und dasselbe Problem wählen. Wir nehmen Rücksicht auf die konkrete Branche und Unternehmensgröße, um eine perfekt auf den jeweiligen Mandanten zugeschnittene Lösung zu finden.

Website-Audit

Kaum ein Unternehmen kommt heute ohne eine Webseite aus. Für viele ist es das Haupt-Akquisemittel oder gar das Geschäftsmodell selbst. Gerade in diesen Fällen sollten Sie darauf achten, dass sich Ihre Datenschutzerklärung und Ihr Cookie-Hinweis samt Einwilligung auf dem neusten Stand der Rechtsprechung befinden. Insbesondere Letzteres unterliegt einem steten Wandel und widerstreitende Rechtsansichten der Aufsichtsbehörden im Vergleich zu vielen Beratern sorgen dafür, dass die Mehrzahl der Webseitenbetreiber bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet werden könnten.

Auch Unternehmen, deren Webseite keine große Rolle spielt riskieren Bußgelder, die sich am Unternehmensumsatz orientieren. Wir bieten Unternehmen eine konkrete oder generelle Prüfung ihrer Webseite anhand datenschutzrechtlicher Bestimmungen und liefern dabei ein umfassendes Dossier, anhand dessen Ihre IT die Änderungen selbst umsetzen kann.

Datenschutz-Audits

Gerne überprüfen wir Ihre Webseite oder konkrete Betriebsabläufe auf die Einhaltung aktuellster Vorgaben im Datenschutzrecht. Denn auch wenn Ihr Unternehmen vor einigen Jahren oder auch nur Monaten allen aktuellen Vorgaben entsprochen hat, so sorgt ein steter Wandel in diesem jungen Rechtsgebiet für allgegenwärtige Rechtsunsicherheit. Dabei teilen wir Ihnen den ungefähren Aufwand unverbindlich vorab mit, sodass Sie stets volle Kostentransparenz haben.

Vertretung in Verfahren vor den Aufsichtsbehörden

Wir beraten und vertreten Unternehmen, gegen die ein Untersuchungs- oder Bußgeldverfahren durch die Landesdatenschutzbehörden angestrengt wurde. Auch in Fällen, die aussichtslos erscheinen oder in denen bereits ein Bußgeld verhängt wurde stehen wir Unternehmen zur Seite. Das Datenschutzrecht ist ein junges Rechtsgebiet und vieles ist noch streitig oder gänzlich unentschieden, sodass mit kompetenter Argumentation auch Präzedenzfälle geschaffen oder verhindert werden können. Durch unsere Spezialisierung ist es uns möglich, mit den zuständigen Behörden auf Augenhöhe zu argumentieren und zu verhandeln.

Beratung bei Automatisierung und KI

Viele Unternehmen sehen in der Digitalisierung mehr Chance als Risiko. Die voranschreitende Automatisierung senkt in den meisten Betrieben auf lange Sicht die Kosten und beschleunigt die Abläufe. Nicht selten erfolgt der Einsatz von KI zulasten des Datenschutzes, sodass auch hier Chancen und Risiken miteinander abzuwägen sind. Wir prüfen derartige Software – wenn möglich eigenhändig – auf ebensolche Risiken und wägen diese mit den Chancen ab.

Beratung bei Erwerb von neuer Soft- oder Hardware

Die Umstellung auf eine neue Software, oder die Anschaffung neuer Hardware ist für Unternehmen oftmals ein finanziell großer Schritt, der sich für gewöhnlich auch lohnt. Leider gibt es – gerade bei internationalen Entwicklern bzw. Herstellern – oft Versäumnisse im Datenschutz, sodass eine Umstellung große Gefahren für das jeweilige Unternehmen birgt. Gerne beraten wir Unternehmen vor der Anschaffung und prüfen die Systeme auf Herz und Nieren. Dabei treten wir mitunter direkt mit dem Hersteller in Kontakt um fragliche Punkte zu klären, oder überprüfen die Hard- und Software – sofern dies möglich ist – eigenhändig in Anwendung.

Arbeitnehmer-Datenschutz

Der Arbeitnehmer-Datenschutz ist ein Aspekt, der bei vielen Unternehmen vernachlässigt wird. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Bezug auf Kundendaten ist für viele Unternehmer schon Herausforderung genug, vermeintlich ungefährlichere Daten, wie die der eigenen Angestellten, werden teils stiefmütterlich behandelt. Dabei sind gerade die personenbezogenen Daten von Arbeitnehmern besonders schützenswert. Bereits Daten wie die jeweilige Religionszugehörigkeit oder die etwaige Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft gehören zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DS-GVO. Gesundheitsdaten, die mitunter auch Einzug in die Personalakte finden, fallen ebenfalls darunter. Es erklärt sich von selbst, dass in Personalabteilungen besondere Vorkehrungen zu treffen sind, um möglichen Datenschutzverletzungen vorzubeugen.

Schulung von Mitarbeitern

Ihre Mitarbeiter sind Ihr Kapital und Aushängeschild. In den meisten Fällen sind sie der erste und letzte Kontakt des Kunden. Umso wichtiger ist es, dass Ihre Mitarbeiter und Angestellten verlässliche Auskünfte geben können und Anfragen der Kunden verstehen. Auch müssen sie in die Lage versetzt werden, Fehler bei der Datenverarbeitung vermeiden zu können. Dies wird nur durch eine regelmäßige Schulung und Fortbildung sichergestellt.

Als Anwälte für Datenschutzrecht beraten wir nicht nur Unternehmen, sondern schulen auch Personal und Führungskräfte. Dabei holen wir Ihre Angestellten auf deren konkretem Kenntnisstand ab und versetzen sie in die Lage, datenschutzkonform zu arbeiten und fundierte Auskünfte zu tätigen.

Probleme mit externen Datenschutzbeauftragten?

Viele Unternehmer berichten uns von negativen Erfahrungen im Bezug auf externe Datenschutzbeauftragte. Grundsätzlich umfasst deren Tätigkeitsgebiet auch die Beratung des Unternehmens. In der Realität fühlen sich viele Unternehmer allein gelassen und als „durchlaufenden Posten“ behandelt.

Dies führt oft zu einer großen Unzufriedenheit auf Unternehmerseite und der logischen Folgefrage, ob und wie man sich am besten von externen Datenschutzbeauftragten trennt. Wir beraten und vertreten Unternehmen bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit externen Datenschutzbeauftragten.

Preise & Vergütung

Bei Beratungen und Schulungen rechnen wir nach Stundenhonorar ab. Bei projektbezogener Tätigkeit erfahren Sie von uns unverbindlich vorab, welchen ungefähren Aufwandsrahmen wir für ausreichend erachten. Somit haben Sie als Mandant bei Kannengießer & Sauer stets einen transparenten Überblick über unsere Kosten, die nur entstehen, wenn wir auch tätig werden.

Bei Interesse an unseren Leistungen im Datenschutzrecht, fragen Sie unverbindlich an. Ihr Ansprechpartner im Datenschutzrecht ist Rechtsanwalt Kannengießer.

Rechtsanwalt für Datenschutzrecht
Ihr Ansprechpartner im Datenschutzrecht: Rechtsanwalt Florian Kannengießer