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Bereitschaftsdienst FAQ

Sowohl beim klassischen Bereitschaftsdienst als auch bei der Rufbereitschaft stellen sich vielen Arbeitnehmern berechtigte Fragen zu den Themen Pausenzeiten, Bezahlung und Arbeitszeiten. Als Rechtsanwälte für Arbeitsrecht und Beamtenrecht versuchen wir die häufigsten Fragen zu beantworten.

Was bedeutet Bereitschaftsdienst?

Bereitschaftsdienst im arbeitsrechtlichen Sinne bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer im Betrieb oder in der unmittelbaren Nähe aufhalten muss, um im Notfall unverzüglich die Arbeit aufnehmen zu können. DAs beste Beispiel sind wohl Ärzte im Krankenhaus oder Feuerwehrleute, die sich zwar nicht direkt an ihrem jeweiligen Arbeitsplatz aufhalten müssen, sondern während sie einen solchen Dienst verrichten, sich auch in einem Aufenthaltsbereich aufhalten können, der jedoch in der Regel vor Ort ist.

Was ist der Unterschied zwischen Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft?

Während die Arbeitnehmer beim Bereitschaftsdienst also an einem fest vorgegebenen Ort verweilen, ist dies bei der Rufbereitschaft anders. Dabei ist es nicht notwendig, dass die Arbeitnehmer anwesend sind. Oft sorgen allerdings interne Vorgaben dafür, dass die Arbeitnehmer innerhalb von 20 Minuten am Arbeitsplatz sein müssen, sodass der Verweilort nicht gänzlich frei bestimmbar ist.

Weil die Rufbereitschaft grundsätzlich als Ruhezeit gilt, zählt sie nicht gegen die Höchstarbeitszeit. Nur die Zeiten, die während der Rufbereitschaft tatsächlich gearbeitet werden, werden dazu herangezogen.

Ist Bereitschaftsdienst Arbeitszeit?

Ja, er wird als Arbeitszeit qualifiziert. Da sich der Arbeitnehmer hier ständig vor Ort aufzuhalten und bereit zu halten hat, kann dieser nicht als Ruhezeit definiert werden. Weil es allerdings einige Berufe gibt, in denen vorwiegend und regelmäßig Bereitschaftsdienste zu leisten sind, hat es der Gesetzgeber ermöglicht, dass tarifvertragliche Vereinbarungen getroffen werden, die eine Arbeitszeit von mehr als acht Stunden werktäglich erlauben. In diesen Fällen muss allerdings nach § 7 ArbZG anderswie sichergestellt werden, dass den Arbeitnehmern keine gesundheitlichen Nachteile daraus erwachsen.

Pause während Bereitschaftsdienst?

Weil die Bereitschaft als Arbeitszeit gilt, sind auch die Pausenzeiten einzuhalten. So steht dem Arbeitnehmer ab sechs Stunden täglicher Arbeitszeit eine halbe Stunde Pause zu. Ab neun Stunden täglicher Arbeitszeit ist es eine Dreiviertel Stunde.

Wie wird Bereitschaftsdienst bezahlt?

Normalerweise zahlt ein Arbeitgeber weniger Lohn für Bereitschaftsdienst, als für die normale Arbeitszeit. Dies hat den Hintergrund, dass der Arbeitnehmer sich zwar vor Ort aufhalten muss, gleichwohl nur auf Abruf arbeitet.

Weil die Bereitschaft jedoch (anders als die Rufbereitschaft) als Arbeitszeit qualifiziert wird, muss hierfür jedenfalls der in Deutschland geltende Mindestlohn gezahlt werden. Für gewöhnlich bestimmt sich die Höhe der Vergütung für Bereitschaftszeiten allerdings nach dem individuellen Arbeitsvertrag oder dem geltenden Tarifvertrag.

Freizeitausgleich für Bereitschaft?

Bei Mehrarbeit aufgrund des Bereitschaftsdienstes haben Arbeitnehmer auf Antrag Freizeitausgleich zu erhalten. Das BVerwG entschied, dass bei Beamten die Mehrarbeit, die während des Bereitschaftsdienstes entsteht komplett in Freizeit auszugleichen ist.

Rechtsanwälte für Arbeitsrecht und Beamtenrecht

Als Anwälte für Arbeitsrecht und Beamtenrecht beraten wir Mandanten vor Ort in unseren zentral in Düsseldorf gelegenen Kanzleiräumen sowie im gesamten Bundesgebiet. Fragen Sie unverbindlich an, indem Sie unser Kontaktformular nutzen oder uns eine E-Mail schreiben. Selbstverständlich erreichen Sie uns während er Bürozeiten auch telefonisch.