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Die Kreuzfahrt – Ihre Rechte als Reisende

Eine Kreuzfahrt ist laut BGH grundsätzlich als Pauschalreise einzustufen, da eine Bündelung von Reiseleistungen vorliegt. Als Anwälte für Reiserecht betreuen wir Sie bei Reisemängeln oder Absage einer Kreuzfahrt in unseren zentral in Düsseldorf gelegenen Kanzleiräumen und dem gesamten Bundesgebiet. Ihre Ansprechpartnerin im Reiserecht ist Frau Rechtsanwältin Sauer.

Bestandteile einer Kreuzfahrt sind zum einen die mehrere Tage andauernde Beförderung mit dem Kreuzfahrtschiff, die Unterbringung auf dem Schiff, die Verpflegung und in der Regel weitere Leistungen, wie z.B. für die Unterhaltung der Reisenden an Bord vorgesehen Veranstaltungen.

Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass oft das klassische Element der Beförderung zum Schiff häufig nicht als Einheit mit der Kreuzfahrt gebucht wird.

Beim Vorliegen einer Pauschalreise sind somit auch für eine Kreuzfahrt die reisevertraglichen Regeln der §§ 651a ff. BGB anwendbar.

Das bedeutet, dass die Regelungen in Bezug auf Minderung, Rücktritt, Kündigung und Schadensersatz auch bei einer Kreuzfahrt gelten.

1. Was kann ich tun, wenn meine Kreuzfahrt abgesagt wurde?

Im aktuellen Fall der „AIDA mira“, wurden durch den Kreuzfahrt-Veranstalter AIDA alle Kreuzfahrten bis zum 23.12.2019 abgesagt.

Ihre Möglichkeiten sind Folgende:

  • Fordern Sie den von Ihnen gezahlten Reisepreis zurück. Durch den Ausfall der Kreuzfahrt, kann die vertraglich geschuldete Leistung nicht erbracht werden, sodass Sie einen Anspruch auf Rückerstattung des vollen Reisepreises haben.
  • Machen Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude geltend! Die Höhe der Entschädigung liegt i.d.R. bei 50% des gezahlten Reisepreises, kommt aber dennoch immer auf den konkreten Einzelfall an.
  • Bei Aufwendungen, die Sie im Vertrauen auf die gebuchte Reise getätigt haben, können Sie eine Schadensersatz verlangen. Dies betrifft u.a. Ausgaben für die Anfahrt zum Kreuzfahrtschiff, Stornierungskosten sowie Kosten für eine Anschlussreise.

2. Welche Möglichkeiten habe ich, wenn meine Kreuzfahrt nicht so verlaufen ist, wie ursprünglich gebucht?

Sollte Ihre Kreuzfahrt nicht den vertraglich vereinbarten Umfang aufweisen, sollten Sie den Reisepreis mindern, § 651 d BGB.

Gründe für eine Reisepreisminderung sind Reisemängel, die sich oft in unterschiedlichster Art und Weise zeigen.

Oft ist die gebuchte Kabine viel kleiner, als bei der Buchung angegeben oder weist nicht die Ausstattung aus, die mit Ihnen vereinbart wurde. Eventuell haben Sie eine Kabine mit Meerblick gebucht und haben stattdessen einen Blick auf eine Schiffswand? Darüber hinaus liegen Reisemängel vor, wenn das Essen an Bord ungenießbar ist, Ihr Gepäck nicht mehr auffindbar ist, oder das Animationsprogramm an Bord nicht stattfindet.

Sollten Probleme bei Ihrer gebuchten Kreuzfahrt auftreten, stehen wir Ihnen beratend zur Seite und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegen den Kreuzfahrt-Veranstalter.

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.