Kategorien
Blog

Wem gehört der gemeinsam angeschaffte Hund nach der Trennung oder Scheidung?

Ein häufiger Streitpunkt nach einer Trennung ist die Frage nach den Eigentumsverhältnissen an dem gemeinsam erworbenen Hund während der Ehe. Es muss zwangsläufig geklärt werden, wer den Hund bei sich behalten darf.

Hunde Trennung Scheidung Haustiere

Maßgebend ist in einem solchen Fall, wer die Hauptbezugsperson des Hundes ist!

Das Amtsgericht München hatte sich mit genau dieser Frage in seinem Beschluss vom 02.01.2019, Az.: 523 F 9430/18 auseinanderzusetzen.

In dem vorliegenden Fall hatten sich die Eheleute während ihrer Ehe nacheinander zwei Hunde angeschafft. Nach der Trennung verblieben beide Hunde zunächst bei der Antragstellerin, bis der Antragsgegner die Hunde zu sich nahm.

Beide Beteiligten gaben an, eine feste Bindung zu den Hunden zu haben, da sich beide um die Tiere umfangreich gekümmert hätten. Der Antragsgegner gab an, die Hunde zu sich geholt zu haben, nachdem die Antragsgegnerin bekundet hatte, nicht ausreichend Zeit für beide Hunde zu haben.

Das Amtsgericht München entschied zu Gunsten des Antragsgegners.

Warum?

Gemäß § 1568 b Abs. 2 BGB analog ist davon auszugehen, dass beide Hunde im gemeinsamen Miteigentum der Eheleute stehen, wenn sie während der Ehezeit angeschafft wurden und von beiden versorgt und betreut wurden.

Grundsätzlich gilt zwar, dass „Hausrat“ nach einer Trennung oder Scheidung aufzuteilen ist. Im vorliegenden Fall kann eine solche Aufteilung allerdings nicht angenommen werden, da berücksichtigt werden muss, dass es sich bei Hunden um Lebewesen handelt und nach Tierschutzgesichtspunkten das Wohl der Hunde im Vordergrund zu stehen hat. Entscheidend ist somit, wer die Hauptbezugsperson der Hunde war.

Da sich die Hunde nun über einen längeren Zeitpunkt beim Antragsgegner aufgehalten haben und sich sowohl an die Umgebung, als auch an die Fürsorge durch den Antragsgegner gewöhnt haben; somit eine enge Bindung zu diesem aufgebaut haben, war hier zu Gunsten des Antragsgegners zu entscheiden.

Berücksichtigen Sie immer, dass es sich bei Hunden um Rudeltiere handelt. Sowohl der Mensch, als auch andere Hunde bilden innerhalb des Rudels eine Hierarchie. Der Verlust oder die Trennung stellt einen enormen Einschnitt in das Leben und vor allem die Verhaltensweise des Hundes dar. Dies sollte immer bedacht werden bei der „Aufteilung“ eines oder mehrere Hunde nach einer Trennung.

Gerne beraten wir Sie nach einer Trennung oder Scheidung, wie Sie die Eigentumsverhältnisse an Hunden und/oder anderen Haushaltsgegenständen klären können.

Sie können die Aufteilung von Hausratsgegenständen beispielsweise im Rahmen einer Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung festhalten, bei deren Erstellung wir Ihnen gerne zur Seite stehen.

Für unverbindliche Anfragen rufen Sie uns gerne an, nutzen Sie unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail.