Scheidungsanwalt in Düsseldorf

Ob einvernehmliche Scheidung, komplizierte Scheidung mit vermögensrechtlicher Auseinandersetzung oder Scheidungsfolgenvereinbarung, als Scheidungsanwalt in Düsseldorf bieten wir Mandanten eine umfassende Beratung anlässlich einer Trennung oder Scheidung.

Trennung

Bevor die Scheidung bei Gericht beantragt werden kann, müssen sich die Eheleute im rechtlichen Sinne trennen. Im besten Fall bedeutet dies, den Auszug einer der Ehepartner aus dem gemeinsamen Haushalt. Nachdem die Eheleute ein Jahr oder länger getrennt leben, kann die Ehe geschieden werden.

WICHTIG: Für Ihre Fragen rund um das Thema Trennung, empfehlen wir Ihnen unser themenbezogenes FAQ.

Sollten Sie eine Trennung und anschließende Scheidung beabsichtigten, ist es ratsam, sich unmittelbar rechtlich beraten zu lassen, um Ihre Ansprüche zu sichern oder überzogene Ansprüche abzuwehren. Wir bieten unseren Mandanten und anderen Interessierten eine ausführliche Rechtsberatung bei Trennung oder auch kurz davor an. In vielen Fällen begleiten wir unsere Mandanten seit Beginn der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung (und darüber hinaus) in sämtlichen Fragen des Familienrechts.

Scheidung

Nachdem das erste Trennungsjahr abgelaufen ist, ist es möglich, den Scheidungsantrag einzureichen. Das Verfahren dauert bei einvernehmlichen Scheidungen ohne weitere Verbundsanträge und zeitnaher Mitwirkung aller Beteiligten, aktuell zwischen 6 und 8 Monaten.

WICHTIG: Bei Fragen zum Thema Scheidung, empfehlen wir Ihnen unseren ausführlichen Beitrag, der die häufigsten Fragen beantwortet.

Als Scheidungsanwälte in Düsseldorf vertreten wir Mandanten sowohl bei friedlicher oder einvernehmlicher Scheidung, als auch bei kompliziert gelagerten Sachverhalten, wie bspw. vermögensrechtlichen Streitpunkten, Streitigkeiten um das Umgangs- oder Sorgerecht sowie allen Fragen des Unterhalts.

Scheidungsfolgenvereinbarung

Eine Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung ist eine güterrechtliche Vereinbarung, also vergleichbar mit einem Ehevertrag. Darin können die Eheleute bspw. eine vermögensrechtliche Aufteilung vornehmen, sich über Unterhalt oder Umgang mit Kindern einigen. Die häufigste Erscheinung in der Praxis ist die Vereinbarung von Gütertrennung und Aufteilung des Vermögens vor Scheidung und einem – ohne vertragliche Regelung – zu erwartenden gerichtlichen Zugewinnausgleich. Durch eine solche Vereinbarung, die einer notariellen Beurkundung bedarf, sind die Eheleute viel freier in der Aufteilung einzelner Vermögensgegenstände. Typischerweise wird zusätzlich auch der nacheheliche Unterhalt geregelt (meistens beidseitiger Verzicht).

Wir beraten unsere Mandanten in einer Vielzahl vom familienrechtlichen Vertragsgestaltungen. Ob Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung, als Scheidungsanwälte und Rechtsanwälte für Familienrecht in Düsseldorf, gestalten und verhandeln wir entsprechende güterrechtliche Vereinbarung.

Einvernehmliche oder friedliche Scheidung

Die einvernehmliche Scheidung, also eine Scheidung mit der beide Ehegatten einverstanden sind, läuft in den meisten Fällen ohne große Streitpunkte ab. Der Scheidungsantrag muss durch einen Rechtsanwalt bei dem zuständigen Familiengericht eingereicht werden.

Auch in diesen Fällen, lohnt sich jedenfalls eine ausführliche und frühzeitige Beratung über die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Ehegatten.

Bitte beachten Sie, dass wir auch bei einer einvernehmlichen Scheidung nicht von beiden Ehegatten beauftragt werden können. Die Scheidung muss durch einen Rechtsanwalt beantragt werden. Der andere Ehegatte, der diesem Antrag nur zustimmen will und selbst keine Anträge stellen möchte, braucht selbst keinen eigenen Scheidungsanwalt. Viele Paare treffen im Innenverhältnis die Absprache, sich die Kosten zu teilen. So lassen sich hohe Kosten vermeiden.

Unterhalt bei Scheidung und Trennung

Wir vertreten und beraten Mandanten in sämtlichen Belangen des Familienrechts. Dazu gehört auch die Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen auf Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt.

WICHTIG: Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig nach, oder noch vor der Trennung von einem Scheidungsanwalt beraten zu lassen. Auf diesem Wege verlieren Sie keine potenziellen Unterhaltsansprüche und können wichtige Vorkehrungen treffen.

TIPP: Einen ersten Überblick können Sie sich über unsere Beiträge zum Thema Unterhalt verschaffen.

Kinder bei Trennung und Scheidung

Für Kinder ist die Trennung der Eltern eine mitunter schwierige Situation. Wir beraten unsere Mandanten dabei, ein geeignetes Umgangsmodell zu finden, das eltern- und vor allem kindgerecht ist. Auch in Fragen der Personensorge und des Kindesunterhalts helfen und vertreten wir Sie bundesweit.

Scheidungsanwalt in Düsseldorf und bundesweit

Wir vertreten unsere Mandanten als Scheidungsanwälte im gesamten Bundesgebiet. Dazu bieten wir eine Bearbeitung mit Fernkommunikationsmitteln an, sodass ein Besuch in unseren zentral in Düsseldorf gelegenen Kanzleiräumen nicht zwingend notwendig ist. Eine ausführliche telefonische Beratung und die Kommunikation per E-Mail ist ebenso möglich wie eine klassische Mandatsbearbeitung vor Ort. Wie auch immer sich unsere Mandanten entscheiden, wichtig ist uns die persönliche Erreichbarkeit und Begleitung des Falls.

Kosten einer Scheidung

Ihre erste Anfrage, ob wir Ihr Mandat übernehmen können, ist bei uns stets unverbindlich und kostenlos. Viele Mandanten suchen uns bereits kurz nach Trennung auf und wünschen eine umfassende rechtliche Beratung. Für ein solches Beratungsgespräch, das gerne mal über eine Stunde dauern kann, berechnen wir eine übliche Erstberatungsgebühr in Höhe von 190,00 EUR zzgl. USt. also 226,10 EUR brutto.

Die Kosten der Scheidung richten sich nach dem Verfahrenswert. Dieser wird schlussendlich durch das Gericht festgesetzt, richtet sich aber im Wesentlichen nach dem Einkommen der Ehegatten und weiteren Faktoren wie bspw. die Anzahl der Kinder, dem Vermögen der Ehegatten und die Anzahl der aufzuteilenden Versorgungen. Kein Scheidungsanwalt darf mit seinen Mandanten unter den gesetzlichen Gebühren abrechnen, gleichwohl sind wir bemüht, unseren Mandanten die kostengünstigste Scheidung zu ermöglichen.

Wenn Sie uns mit der Scheidung beauftragen, erstellen wir Ihnen gerne einen ersten Überblick über die Gerichts- und Anwaltskosten, die auf Sie zukommen.

Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Kosten des Verfahrens selbst zu zahlen, besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Sprechen Sie uns gerne darauf an. Die notwendigen Formulare finden Sie auf dem Justizportal NRW.

Unverbindliche Erstanfrage beim Scheidungsanwalt

Kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch während unserer Bürozeiten. Ihre erste Anfrage, ob bspw. Ihr Mandat übernommen werden kann (keine rechtliche Beratung), ist dabei stets kostenlos und unverbindlich.