Vertragsrecht

Auch im allgemeinen Vertragsrecht stehen wir Ihnen engagiert und kompetent zur Seite. Zögern Sie nicht, uns Ihr Anliegen zu schildern.

Vertragsrecht begegnet uns tagtäglich

Im Alltag werden wir tagtäglich mit vertraglichen Problemstellungen konfrontiert. Gerade in Situationen, in denen man gar nicht daran denkt, kommen Verträge zustande. Sei es die Begründung eines Mietverhältnisses durch den Abschluss eines Mietvertrages, ein Werkvertrag, Reisevertrag oder Dienstvertrag. 

Sinn und Zweck von Verträgen ist es, im Falle einer Vertragsverletzung einen Anhaltspunkt und gegebenenfalls einen Beweis zur Durchsetzung seiner Rechtsposition zu haben. Verträge führen sowohl zu Rechtssicherheit als auch zu Rechtsklarheit. Ein schlecht und missverständlich ausgestalteter Vertrag offenbart sich oft erst in einem Zeitpunkt, in dem der Vertrag schon längst geschlossen wurde. Daher sollten mögliche Krisenzeiten und potentielle Risiken schon vor Vertragsschluss festgehalten und umfassend geregelt werden.

Lesen Sie immer das Kleingedruckte?

Jeder Vertragsabschluss – egal ob im privaten oder unternehmerischen Bereich – kann der Auslöser für einen Rechtsstreit sein. In einem solchen Fall geht es meistens um viel Geld. Lassen Sie sich nicht auf weitreichende Vereinbarungen ein, ohne vorher anwaltlichen Rat einzuholen. Dies gilt insbesondere bei der Ausgestaltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) am Ende eines zivilrechtlichen Vertrages.

Wir stehen Ihnen sowohl bei der Gestaltung von Neuverträgen, als auch bei der inhaltlichen Überprüfung von schon bestehenden Verträgen beratend zur Seite und vertreten Sie im Ernstfall vor Gericht.

Besonders streitanfällige Verträge sind:

  • Kaufvertrag (Anspruch auf Kaufpreiszahlung, Übergabe und Übereignung der Kaufsache, Mangelhaftigkeit der Kaufsache, Nachbesserung und Nachlieferung, Minderung, Schadensersatzansprüche, Verjährung)
  • Darlehensvertrag, Leasingvertrag, Bürgschaft
  • Werkvertrag ( Werklohnzahlung, mangelhafte Werkleistung, Abnahme, Mängel und Gewährleistung)
  • Telefondienstvertrag (Abwehr von nicht bestehenden Forderungen, Kündigung, Fristen)
  • Mietvertrag (ordentliche und außerordentliche Kündigung, Kaution, Mietmängel, Minderung)
  • Reisevertrag (Rücktritt, Erstattung, Minderung, Schadensersatzansprüche)