Friedliche Scheidung

Als Rechtsanwälte für Familienrecht und Scheidungsanwalt ein Düsseldorf erreichen uns immer häufiger Anfragen von Ex-Paaren, die eine unkomplizierte friedliche Scheidung wünschen. Auch in diesem Fall muss sich zumindest ein Ehegatte anwaltlich vertreten lassen. Wir beantworten für Sie die häufigsten Fragen, die in dieser Konstellation auftreten.

Einvernehmliche oder friedliche Scheidung

Damit ist die immer häufiger auftretende Konstellation gemeint, in der beide Ehegatten – abgesehen von dem Willen sich scheiden zu lassen – keine weiteren Ansprüche gegeneinander stellen. Dies ist ein direktes Resultat der Gleichberechtigung und der immer weniger auftretenden klassischen Rollenverteilung: Die meisten Ehegatten sind beide berufstätig und verfügen über etwa gleichviel Vermögen, sodass weder Unterhalt, noch der Zugewinnausgleich (Vermögensaufteilung) eine Rolle spielen. Insbesondere wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, wünschen sich die Ehegatten immer öfter eine reibungslose friedliche Scheidung.

Einen Anwalt für beide?

Dabei sind die Ehegatten nachvollziehbar daran interessiert, die Kosten der friedlichen Scheidung zu minimieren. Aus diesem Grund erreicht uns immer häufiger die Frage, ob es möglich ist, sich einen Anwalt zu „teilen“. Dabei handelt es sich um einen hartnäckigen Mythos, denn der Rechtsanwalt ist stets Parteivertreter und das Scheidungsverfahren führen zwei Parteien (die Ehegatten) gegeneinander. Der Anwalt beginge also Parteiverrat, würde er beide Beteiligten vertreten.

Aus diesem Grund weisen wir unsere Mandanten und Interessierte stets darauf hin, dass wir keine Beratungsgespräche für beide Ehegatten zusammen oder separat voneinander anbieten. Dies ist keinem Rechtsanwalt nach deutschem Berufsrecht gestattet.

Der Ehegatte, der den Scheidungsantrag stellen möchte, muss immer anwaltlich vertreten sein. Der Ehegatte, der diesem Antrag nur zustimmt, muss selbst nicht anwaltlich vertreten sein.

Sollten sich die Ehegatten allerdings noch sehr gut verstehen und keine wechselseitigen Ansprüche gegeneinander stellen, können sie Absprachen im Innenverhältnis treffen.

Tipp: So erleben wir immer wieder, dass die Ehegatten untereinander die Absprache treffen, sich die Gerichts- und Anwaltskosten zu teilen. Solche Absprachen sind möglich, sollten aber bestenfalls auch schriftlich festhalten werden. Im Verhältnis zum Anwalt ist immer der konkrete Mandant in der Pflicht, die Rechnung zu zahlen.

Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich ist die Aufteilung der während der Ehezeit von den Ehegatten erworbenen Rentenanwartschaften. Der Versorgungsausgleich ist bei einer Ehedauer von mehr als drei Jahren, auch bei einvernehmlicher Scheidung stets durchzuführen; auch hier braucht der zustimmende Ehegatte keine anwaltliche Vertretung.

Immer mehr Ehegatten wünschen auch keine Durchführung des Versorgungsausgleichs. Es ist möglich auf den Versorgungsausgleich per güterrechtlichem Vertrag (ähnlich einem Ehevertrag) zu verzichten, gleichwohl sind diesem Vorgehen hohe Hürden gesetzt. Schließlich ist es Ziel des Versorgungsausgleichs, etwaige Versorgungslücken im Alter (Altersarmut) zu verhindern. Sprechen Sie uns gerne auf das Thema an. Als Rechtsanwälte für Familienrecht beraten wir eine Vielzahl von Paaren und Ex-Paaren bei der Gestaltung von güterrechtlichen Verträgen.

Tipp: Zum Thema Versorgungsausgleich empfehlen wir unseren entsprechenden Beitrag.

Günstige Scheidung

Die Kosten einer Scheidung richten sich immer nach dem Verfahrenswert, der sich wiederum maßgeblich nach dem Einkommen der Ehegatten und anderen Faktoren richtet. Auch wenn wir unseren Mandanten gerne eine Übersicht über die ungefähren Kosten anfertigen, wird der maßgebende Verfahrenswert durch das zuständige Gericht festgesetzt.

Als Rechtsanwälte sind wir gezwungen mindestens gesetzlich anhand dieses Verfahrenswertes abzurechnen. Im Ergebnis bedeutet das, dass Sie bei jedem Scheidungsanwalt dasselbe zahlen, auch wenn diese mit der womöglich „günstigsten“ Scheidung werben.

Soweit wir als Anwälte Einfluss auf die Höhe des Verfahrenswerts nehmen können, versuchen wir diesen für unsere Mandanten so niedrig wie möglich zu halten. Die finale Entscheidung trifft jedoch das zuständige Familiengericht, an dessen Entscheidung wir gebunden sind.

Friedliche Scheidung mit Verfahrenskostenhilfe

Wenn Sie oder Ihr Ehegatte selbst nicht die finanziellen Mittel für die Scheidungskosten aufbringen können, könnte Ihnen ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe zustehen. Weil zumindest der Ehegatte, der den Scheidungsantrag stellt, anwaltlich vertreten sein muss, ist auch die Verfahrenskostenhilfe nicht ausgeschlossen. Die entsprechenden Formulare finden Sie auf dem Justizportal NRW.

Scheidungsanwalt für einvernehmliche oder friedliche Scheidung in Düsseldorf

Als Rechtsanwälte für Familienrecht und Scheidungsanwälte in Düsseldorf beraten und vertreten wir bundesweit Mandanten in Scheidungsverfahren.Ob friedliche Scheidung oder komplizierte vermögensrechtliche Auseinandersetzung, wir stehen Ihnen über die gesamte Trennungszeit als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular, per E-Mail, oder telefonisch während unserer Bürozeiten. Dabei ist die Erstanfrage, ob bspw. Ihr Fall übernommen werden kann, stets unverbindlich und löst noch keine Kosten aus.