Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz in NRW – so sichern Sie sich Betreuung für Ihr Kind

Der Gesetzgeber hat durch das Kinderbildungsgesetz (kurz: KiBiz) festgelegt, dass „jedes Kind einen Anspruch auf Bildung und auf Förderung seiner Persönlichkeit“ hat.

Für betroffene Eltern ist die frühkindliche Betreuung des eigenen Kindes in einer Kindertagesstädte (KiTa) oder einem Kindergarten von großer Bedeutung – sowohl für die Entwicklung des Sozialverhaltens als auch für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Doch die Realität sieht anders aus: in vielen Städten – etwa in Düsseldorf, Köln oder Essen – herrscht akuter Platzmangel. Aber auch in ländlichen Regionen sind freie Plätze nicht garantiert, oft aufgrund fehlenden Betreuungspersonals.

Ab dem 1. Geburtstag haben Kinder nach § 24 Abs. 2 SGB VIII einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer KiTa oder Tagespflege.

Ab dem 3. Geburtstag besteht Anspruch auf einen Kindergartenplatz § 24 Abs. 3 SGB VIII.

Maßnahmen um einen KiTa-Platz zu erhalten

Förmliche Anmeldung in der Wunsch-KiTa

Melden Sie Ihr Kind frühzeitig in der gewünschten KiTa an. Nach § 3 Abs. 1 KiBiz NRW haben Eltern das Recht, zwischen den verfügbaren Einrichtungen zu wählen. Hierbei ist wichtig, dass sich die KiTa in der Kommune/dem Bezirk Ihres Wohnsitzes bzw. am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes befindet. Auch wenn aktuell keine Kapazitäten vorhanden sind, sollten Sie den Antrag stellen

Tipp: Nutzen Sie das NRW-KiTa-Portal zur zentralen Anmeldung.

Anmeldungen in weiteren KiTas

Falls Sie eine Absage von Ihrer Wunsch-KiTa erhalten, sollten Sie mehrere KiTas in der Kommune/dem Bezirk Ihres Wohnsitzes kontaktieren. So dokumentieren Sie, dass Sie aktiv nach einem Betreuungsplatz suchen.

Grund hierfür ist, dass Sie als Eltern zur aktiven Mitwirkung verpflichtet sind. Sofern Ihr Rechtsanspruch gerichtlich durchgesetzt werden muss, müssen Sie nachweisen, dass Sie sich vergeblich um einen KiTa-Platz bemüht haben.

Hier gilt: Je mehr Anmeldungen, desto besser stehen Ihre Chancen – und desto einfacher können Sie später einen Rechtsanspruch durchsetzen.

Bedarfsanzeige beim Jugendamt

Wenn alle Anmeldungen erfolglos bleiben, informieren Sie das Jugendamt über Ihren Betreuungsbedarf (Umfang, Art, gewünschte Einrichtung). Das Jugendamt kann Ihnen in diesem Fall einen KiTa-Platz zuweisen.

Widerspruch gegen KiTa-Platz Absage

Erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid, können Sie binnen eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Spätestens hier ist eine anwaltliche Beratung sowie ggf. Vertretung sinnvoll.

Wichtig: Der Widerspruch muss schriftlich binnen eines Monats ab Zugang des Ablehnungsbescheid eingereicht werden.

Klage beim Verwaltungsgericht

Hilft auch der Widerspruch nicht, können Sie Klage erheben. Ziel ist es, dass der Träger der Jugendhilfe Ihnen einen Platz bereitstellt – ggf. durch Kapazitätserweiterung..

Schadensersatzforderungen

Falls Sie wegen fehlender Betreuung Arbeitszeit reduzieren oder Einkommen verlieren, können Sie unter Umständen Schadensersatz geltend machen. Auch die Kosten für eine Tagesmutter oder andere Übergangslösungen können ersatzfähig sein.

Wichtig: Der Schaden muss konkret dargelegt und beziffert werden.

In welchen Städten kann ich meinen Anspruch durchsetzen?

Grundsätzlich in ganz NRW. Besonders häufig vertreten wir Eltern in und um Düsseldorf, Köln, Duisburg und Essen.

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihres KiTa-Platzes – von der Anmeldung bis zur Klage.

Kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular, per E-Mail, oder telefonisch während unserer Bürozeiten. Dabei ist die Erstanfrage, ob bspw. Ihr Fall übernommen werden kann, stets unverbindlich und löst noch keine Kosten aus.