Anwalt für Arbeitsrecht

Als Anwalt für Arbeitsrecht in Düsseldorf vertritt und berät Rechtsanwalt Kannengießer sowohl Arbeitnehmer und Führungskräfte, als auch Arbeitgeber in und um Düsseldorf sowie bundesweit. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt dabei auf der Beratung von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst und Beamten. Arbeitnehmer vertreten wir überwiegend nach einer Kündigung, bei außergerichtlichen Abfindungsverhandlungen, im Kündigungsschutzverfahren und bei Einlegung einer Kündigungsschutzklage. Arbeitgeber beraten wir vornehmlich in den Belangen des Arbeitnehmerdatenschutzes und bei der Gestaltung innerbetrieblicher Abläufe.

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Düsseldorf

Bei arbeitsrechtlichen Problemstellungen, beispielsweise im Hinblick auf eine Kündigung, Abmahnung oder eine Ungleichbehandlung an Ihrem Arbeitsplatz, stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Denn wenig ist so wichtig, wie Ihre wirtschaftlichen Lebensgrundlage.

Aufgrund der arbeitsrechtlichen Komplexität ist es erforderlich, Rat von einem Anwalt für Arbeitsrecht einzuholen um Ihre Ansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgeber oder Arbeitnehmer effizient geltend zu machen. Wir bieten Ihnen im Arbeitsrecht eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung.

Auch haben Sie die Möglichkeit unseren Kanzlei Chat für unverbindliche Anfragen zu nutzen oder auf diesem Wege einen Termin zu vereinbaren. Im Arbeitsrecht vergeben wir spontan und flexibel Termine nach Vereinbarung. Auch nach oder vor unseren offiziellen Bürozeiten.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte umfassen:

  • Vorgehensweise bei einer Kündigung oder Abmahnung
  • Erhalt eines angemessenen Arbeitszeugnisses
  • Fragen rund um eine Änderungskündigung oder Abfindung
  • Arbeitsverträge und Zusatzvereinbarungen
  • Freistellung, Vergütung, Urlaub, Krankheit
  • Hilfe bei Ungleichbehandlung oder Mobbing am Arbeitsplatz

Anwalt bei Kündigung

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Kündigungen bzw. Kündigungsschutzverfahren. Falls Sie eine Kündigung Ihres Arbeitgebers erhalten haben, ist es besonders wichtig zeitnah einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen. Die Frist zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen nach Zugang der Kündigung.

In jedem Fall gilt es die relativ kurzen Fristen einzuhalten, aber gleichzeitig auf die individuellen Interessen des Mandanten einzugehen und sich in den Fall bestmöglich einzuarbeiten. Damit dies möglich ist und wir uns bestens auf Ihre Vertretung vorbereiten können, vergeben wir bei Kannengießer & Sauer Rechtsanwälte sehr kurzfristig Termine (nach Vereinbarung auch außerhalb der Geschäftszeiten). In keinem Fall sollten Sie allzu lange zögern nachdem Sie die Kündigung erhalten haben.

Die Kündigungsschutzklage macht in sehr vielen Fällen Sinn. Sollten Sie sich unsicher sein, schildern Sie uns im Rahmen einer unverbindlichen Ersteinschätzung telefonisch oder per E-Mail Ihren Fall.

Anwalt für Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Vertretung von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst und von öffentlichen Arbeitgebern. Aufgrund der speziellen Vorschriften und Verträge wie TVöD, TV-L und TV Ärzte bedarf es in diesem Aspekt des Arbeitsrechts besonderer Kenntnisse. Im Vergleich zu Angestellten eines privaten Unternehmens sind auch die Fragestellungen von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst meist anderer Natur. So geht es in diesen Fällen meistens weniger um die Kündigung eines Arbeitnehmers, sondern um die Beurteilung, Versetzung und Eingruppierung von Mandanten sowie andere, besondere Fragestellungen.

Auch Beamte beraten und vertreten wir in beamtenrechtlichen Fragestellungen. Mehr Informationen zu diesem Rechtsgebiet finden Sie auf unserer Seite für Beamtenrecht.

Rechtsanwalt für Arbeitnehmerdatenschutz

Der Arbeitnehmerdatenschutz ist ein Aspekt, der bei vielen Unternehmen vernachlässigt wird. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Bezug auf Kundendaten ist für viele Unternehmer schon Herausforderung genug, vermeintlich ungefährlichere Daten, wie die der eigenen Angestellten, werden teils stiefmütterlich behandelt. Dabei sind gerade die personenbezogenen Daten von Arbeitnehmern besonders schützenswert. Bereits Daten wie die jeweilige Religionszugehörigkeit oder die etwaige Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft gehören zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DS-GVO. Gesundheitsdaten, die mitunter auch Einzug in die Personalakte finden, fallen ebenfalls darunter. Es erklärt sich von selbst, dass in Personalabteilungen besondere Vorkehrungen zu treffen sind, um möglichen Datenschutzverletzungen vorzubeugen.

Oftmals werden diese Vorkehrungen nicht getroffen und fahrlässig Daten an Dritte weitergegeben oder Auskunftsansprüchen (ehemaliger) Arbeitnehmer nicht adäquat entsprochen, was in jüngster Vergangenheit zu teils nicht unerheblichen Schadensersatzzahlungen von Arbeitgebern geführt hat.

Vertretung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Arbeitsrecht ist selbstverständlich die Vertretung von Arbeitnehmerinteressen, insbesondere in Kündigungsschutzverfahren. Dennoch vertreten wir ebenfalls Arbeitgeber und begleiten diese oft langfristig bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

Zögern sie nicht, uns bei jeglichen arbeitsrechtlichen Problemen in unserer Kanzlei in der Düsseldorfer Innenstadt aufzusuchen. Der Erhalt ihres Arbeitsplatzes ist notwendig, um ihren Lebensunterhalt und ihre wirtschaftliche Lebensgrundlage zu sichern. Als Anwälte für Arbeitsrecht helfen wir Ihnen dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen und Interessen zu wahren.

Während unserer Öffnungszeiten Werktags 09:00-18:00 Uhr können Sie uns unter 0211-17544400 einfach anrufen. Ansonsten erreichen Sie uns unabhängig von unseren Bürozeiten über unser Kontaktformular oder per E-Mail.

Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht ist Rechtsanwalt Florian Kannengießer.

Was unsere Mandanten über uns sagen

Bitte beachten Sie, dass wir für die Beiträge auf unserer Website keine Garantie für Vollständigkeit und Aktualität übernehmen können. Auch können und sollen diese keine anwaltliche Beratung ersetzen.

Anwalt für Arbeitsrecht
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Düsseldorf: RA Florian Kannengießer
Ich wurde gekündigt. Was muss ich jetzt beachten?

Zuerst sollten Sie sich bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden. In einem nächsten Schritt, sollten Sie überlegen, gegen die Kündigung vorzugehen. Sollten Sie dies auch nur in Erwägung ziehen, kontaktieren Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht und lassen Sie sich beraten.

Wann macht eine Kündigungsschutzklage Sinn?

Das gerichtliche Vorgehen gegen eine Kündigung macht vor allem dann Sinn, wenn das KSchG anwendbar ist und die Kündigung entweder offensichtlich unwirksam ist oder ernste Zweifel an der Wirksamkeit bestehen. Bei einer außerordentlichen fristlosen Kündigung lohnt sich die Kündigungsschutzklage vor allem dann, wenn kein Kündigungsgrund genannt wurde.

Welche Fristen muss ich nach einer Kündigung beachten?

In jedem Fall müssen Sie die dreiwöchige Frist nach Erhalt der Kündigung beachten. Sollte diese ablaufen, ohne dass Sie Klage eingereicht haben, so ist die Kündigung als von Anfang an wirksam anzusehen.

Ich will gegen die Kündigung vorgehen, was muss ich beachten?

Auch wichtig ist, dass Sie Ihre Arbeitsleistung nach der Kündigung dem Arbeitgeber weiterhin anbieten. Sollten Sie also nicht krankgeschrieben sein, müssen Sie dem Arbeitgeber signalisieren, dass Sie Ihre Arbeit verrichten wollen.

Erhalte ich bei Kündigungsschutzklage eine Abfindung?

Durch Einreichung der Klage erhalten Sie keinen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung. Die Klage zielt auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung und somit auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses. Gleichwohl enden solche Klagen in den meisten Fällen mit einem Abfindungsvergleich.

Mein Arbeitgeber hat mich zu Unrecht abgemahnt. Kann ich etwas machen?

Auf gar keinen Fall sollten Sie eine Abmahnung, die Sie für unbegründet halten, einfach so hinnehmen oder gar schriftlich bestätigen. Sollte sich Ihr Arbeitgeber trotz strukturierter Gegendarstellung weigern, die Abmahnung zurückzunehmen, so können Sie zur Not auch auf Rücknahme (und Entfernung aus der Personalakte) vor dem Arbeitsgericht klagen.

Ich wurde in der Probezeit gekündigt. Macht ein Vorgehen Sinn?

Ein Kündigungsschutz aus dem Kündigungsschutzgesetz besteht während der Probezeit nicht, denn das Gesetz sieht eine Wartezeit von sechs Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit vor, bis der Arbeitnehmer gesetzlichen Kündigungsschutz erhält. Dennoch darf auch während dieser Zeit nicht willkürlich oder diskriminierend gekündigt werden.

Wann habe ich Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?

Grundsätzlich haben Sie als Arbeitnehmer stets einen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. Dies ist nur dann nicht der Fall, wenn Sie so wenig gearbeitet haben, dass eine Bewertung Ihrer Tätigkeit schlicht nicht möglich ist. In diesem Fall hat der Arbeitgeber schließlich keine ausreichende Bewertungsgrundlage.

Was ist der Unterschied zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis?

Ein einfaches Arbeitszeugnis beschreibt lediglich die Art und Dauer der Tätigkeit. Das qualifizierte Zeugnis hingegen muss zudem die Leistung des Arbeitnehmers wiedergeben und bewerten.

Was kostet ein Anwalt für Arbeitsrecht?

Vor den erstinstanzlichen Arbeitsgerichten muss jede Partei ihre Kosten selbst tragen. Als Rechtsanwälte rechnen wir im Arbeitsrecht nach dem gesetzlichen Gebührenrecht (RVG) ab. Die Kosten bemessen sich maßgeblich nach dem sog. Streitwert und den diesem zugeordneten Katalogwerten. Fragen Sie uns gerne vorab, mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben.

Übernimmt ein Anwalt für Arbeitsrecht die Anfrage bei einer Rechtsschutzversicherung?

Wir bieten unseren Mandanten an, vorab bei deren Rechtsschutzversicherer um Kostendeckung zu bitten. Auch deshalb ist es notwendig, sich frühzeitig um einen Termin beim Anwalt zu bemühen.