Unterhalt

Als Rechtsanwälte für Familienrecht beraten und vertreten wir Sie vor Ort in Düsseldorf sowie bundesweit im Thema Unterhalt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es um die Geltendmachung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen geht. Im Folgenden erhalten Sie einen kurzen Überblick über die verschiedenen Arten von Unterhalt.

Kindesunterhalt

Der Unterhalt für Kinder, die nicht beim Unterhaltspflichtigen leben wird gemeinhin als Kindesunterhalt bezeichnet und bemisst sich in der Regel an der sog. Düsseldorfer Tabelle. Diese Tabelle wurde von der Rechtsprechung entwickelt um einerseits dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen als auch den steigenden Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden. Aufgrund fortdauernder Inflation und steigender Lebenshaltungskosten wird die Düsseldorfer Tabelle jährlich angepasst.

Wie das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen berechnet wird, wann Sie Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben, inwiefern das Kindergeld seine Berücksichtigung findet und weitere spezielle Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Ehegattenunterhalt

Beim Ehegattenunterhalt wird zwischen dem Trennungsunterhalt und dem Geschiedenenunterhalt differenziert.

Trennungsunterhalt

Der Trennungsunterhalt ist dann zu zahlen, wenn sich Eheleute im rechtlichen Sinne getrennt haben. Dies ist der Fall bei einer Trennung von Tisch und Bett, wenn also eine räumliche Trennung vorgenommen wird. Sollte ein Ehegatte aus der Ehewohnung ausziehen ist dies jedenfalls gegeben, sollten die Ehegatten weiterhin in einem Haushalt leben, sind weitere Maßgaben einzuhalten.

Die Voraussetzungen sind weiter, dass ein Ehegatte nicht in der Lage ist, seinen Lebensbedarf – gemessen am ehelichen Standard – selbst zu decken, der andere Ehegatte leistungsfähig ist und der Unterhaltsanspruch nicht verwirkt ist. Während der Trennungszeit bemisst sich die Höhe des Unterhalts am Lebensstandard der Ehegatten während der Ehe. Dies soll eine Versöhnung der Ehegatten fördern und den Getrenntlebenden die Umstellung erleichtern.

Der Trennungsunterhalt wird bis zur Rechtskraft des Scheidungsurteils gewährt, kann jedoch auch aufgrund verschiedener anderer Tatbestände wegfallen. Diesbezüglich empfehlen wir Ihnen, unseren Beitrag zum Trennungsunterhalt zu lesen.

Unterhalt nach Scheidung

Nach § 1569 BGB obliegt es jedem Ehegatten selbst nach Ehescheidung für seinen Unterhalt zu sorgen (Grundsatz der Eigenverantwortung). Im Gegensatz zum Trennungsunterhalt besteht beim Geschiedenenunterhalt eine deutliche Erwerbsobliegenheit für den Berechtigten, sodass nur in berechtigten Fällen, in denen die Aufnahme einer angemessenen Erwerbstätigkeit nicht möglich ist, Unterhalt zu gewähren ist.

Gründe für den nachehelichen Unterhalt sind somit unter anderem Krankheit, Alter, Kindesbetreuung und Erwerbslosigkeit. Wenn Sie mehr über den nachehelichen Unterhalt erfahren möchten, empfehlen wir Ihnen unseren Beitrag zu diesem Thema.

Elternunterhalt

Eine in der Praxis seltenere, wenn auch aufgrund des demographischen Wandels gelegentlich auftretende Form des Unterhalts ist der des volljährigen Kindes für die eigenen Eltern. Die Kosten für ein Pflegeheim übersteigen häufig die finanziellen Möglichkeiten der Eltern, sodass der örtliche Sozialhilfeträger für den Differenzbetrag aufkommt. Oft erst nach dem Tod des jeweiligen Elternteils erfahren die Kinder von ihrer Unterhaltspflicht.

Aufgrund des am 01.01.2020 inkraftgetretenen Angehörigenentlastungsgesetzes müssen Kinder nur noch ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000,00 EUR oder mehr für den Unterhalt ihrer Eltern aufkommen. Das Einkommen von Schwiegerkindern wird für diese Berechnung nicht herangezogen.

Mehr zum Thema Elternunterhalt finden Sie hier.

Bundesweite Vertretung im Familienrecht

Als Rechtsanwälte für Familienrecht beraten und vertreten wir Sie nicht nur im Unterhaltsrecht, sondern auch in sämtlichen weiteren Fragen des Familienrechts. Aufgrund flexibler Erreichbarkeit und moderner Kommunikationsmittel ist es uns dabei möglich, Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet zu betreuen. Gerne begrüßen wir Sie auch in unserer zentralgelegenen Kanzlei im Zentrum von Düsseldorf.

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