Kategorien
Blog

Umgangspflicht des Vaters

Das OLG Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 11.11.2020, Az. 3 UF 156/20 ausgeführt, dass ein Vater auch gegen seinen Willen zur Wahrnehmung des Umgangs mit seinen Kindern verpflichtet ist. Die Umgangspflicht besteht, weil das Recht auf Umgang nicht nur den Eltern zugute kommt.

Umgangsrecht ist Umgangspflicht

In der Praxis kommt es häufiger vor, dass ein Elternteil mehr Umgang mit den eigenen Kindern pflegen möchte. Dennoch hatte das OLG Frankfurt über einen Fall zu entscheiden, in dem der Kindesvater sein Umgangsrecht nicht wahrnehmen wollte.

Das Gericht hielt fest, dass für den Vater eine Umgangspflicht besteht. Diese Umgangspflicht konkretisiere die den Eltern grundrechtlich zugewiesene Verantwortung für ihr Kind. Das Grundgesetz mache den Eltern die Aufgabe der Pflege und Erziehung ihres Kindes zu einer zuvörderst ihnen obliegende Pflicht (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG). Diese Pflicht bestehe nicht allein gegenüber dem Staat, sondern auch unmittelbar gegenüber dem Kind.

Kein Umgang ist Vernachlässigung der Erziehungspflicht

Das grundrechtlich geschützte Erziehungsrecht der Eltern ist auf das Kindeswohl auszurichten. Dem Kindeswohl kommt es grundsätzlich zugute, wenn das Kind Umgang mit beiden Elternteilen pflegen kann, sodass das Erziehungsrecht auch als Pflicht gegenüber dem Kind zu sehen sei. Aus dieser Erziehungspflicht erwächst dann auch die Umgangspflicht der Eltern.

Das Kind ist als eigenes Rechtssubjekt in der Lage, seine Eltern auf Regelung und Durchführung des Umgangs in Anspruch zu nehmen. Dies erwächst aus § 1684 BGB: Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

Rechtsanwälte für Familienrecht

Als Rechtsanwälte für Familienrecht beraten und vertreten Kannengießer & Sauer Rechtsanwälte Mandantinnen und Mandanten im Großraum Düsseldorf. Bei Fragen zu dieser Thematik oder anderen Angelegenheiten im Familienrecht können Interessierte das Kontaktformular nutzen, eine E-Mail schreiben oder während der Bürozeiten telefonisch Kontakt aufnehmen.

Unsere Beiträge und Artikel sollen und können weder die anwaltliche Beratung ersetzen, noch können wir eine Gewähr für Aktualität und Richtigkeit übernehmen. Sie dienen vielmehr einer ersten Information unserer Mandanten und anderer Interessierter.