Fahrverbot

Nirgends kommt ein unbescholtener Bürger öfter in Kontakt mit der Polizei, Strafverfolgungsbehörden und der Justiz, als bei der Teilnahme am Straßenverkehr. Oft drohen empfindliche Bußgelder und viel einschneidender: ein Fahrverbot.

Gerade im Hinblick auf Ihren Führerschein, sollten Sie nach einem Unfall ausführlich und umfassend beraten werden. Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen rund um Führerscheinsachen.

1. Was bedeutet ein Fahrverbot?

Ein Fahrverbot hat grundsätzlich erzieherischen Charakter und sanktioniert einen Fahrverstoß mit bis zu 3 Monaten.

Typische Delikte sind die Überschreitung der Promillegrenze, Geschwindigkeitsüberschreitungen, zu dichtes Auffahren oder das Überfahren einer roten Ampel.

Die Dauer des Fahrverbotes wird im Einzelfall anhand des konkret vorgeworfenen Verkehrsverstoßes und der Häufigkeit bereits begangener Verkehrsverstöße festgelegt.

Wenn Sie zum ersten Mal ein Verstoß gegen das Straßenverkehrsgesetz (StVG) begangen haben, wird in der Regel ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet. Sie gelten in diesem Fall als Ersttäter, der oftmals privilegiert behandelt wird im Vergleich zu Wiederholungstätern, die aufgrund der Häufigkeit von Verkehrsverstößen auf keine „mildere“ Sanktionierung hoffen können.

Beachte: Das Fahrverbot müssen Sie vom Führerscheinentzug unterscheiden. Bei einem Führerscheinentzug wird ihr Führerschein dauerhaft entzogen und nicht für einen temporären Zeitraum. Der Grund für die Entziehung Ihres Führerscheins ist Ihre Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr.

2. Bußgeldtabelle, Dauer des Fahrverbots, Punkte in Flensburg

Bußgeldtabelle bei Geschwindigkeitsverstößen von PKW und Motorrädern:

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h€ 15,00 0
11- 15 km/h€ 25,00 0
16 – 20 km/h€ 35,00 0
21 – 25 km/h€ 80,00 1
26 – 30 km/h€ 100,00 11 Monat*
31 – 40 km/h€ 160,00 21 Monat
41 – 50 km/h€ 200,00 22 Monate
51 – 60 km/h€ 280,00 22 Monate
61 – 70 km/h€ 480,00 23 Monate
71 km/h und höher€ 680,00 23 Monate

*bei wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitung von mind. 26 km/h.

Die folgende Übersicht wird bei Überfahren einer roten Ampel relevant:

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Ampel bei Rot überfahren€ 90,00 1
…andere Verkehrsteilnehmer gefährdet€ 200,00 21 Monat
…Sachschadenverursacht€ 240,00 21 Monat
Ampel mit grünem Rechtspfeil
überfahren ohne zu warten
€ 70,00 1
…Fußgänger oder Fahrradverkehr
behindert
€ 100,00 1
…andere Verkehrsteilnehmer gefährdet€ 100,00 1
über 70 km/h über rote Ampel gefahren€ 100,00 1

3. Kann ich ein Fahrverbot umgehen?

Ob Sie ein gegen Sie verhängtes Fahrverbot umgehen können, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn Sie „Ersttäter“ sind, kann es unter Umständen sinnvoll sein, sich gegen ein Fahrverbot zu wehren; bei Wiederholungstätern wird es hingegen schwieriger, sich einem Fahrverbot entziehen zu können.

Entscheiden Sie sich, das Fahrverbot oder andere Sanktionen innerhalb des Bußgeldbescheides nicht zu akzeptieren, müssen Sie unbedingt innerhalb der 2-Wochen-Frist Einspruch einlegen. Versäumen Sie diese Frist, gibt es keine Möglichkeit sich den Sanktionen zu entziehen.

Aufhebungsgründe können sein: Augenblicksversagen, ein Fehler beim Messverfahren, eine nicht vorhandene Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und Rechtsgüter oder ein Härtefall.
In diesen Fällen kann es durchaus sinnvoll sein, Einspruch einzulegen und somit ein Fahrverbot zu umgehen.

  1. Augenblicksversagen
    Ein Augenblicksversagen kann unter Umständen als leichte Fahrlässigkeit ausgelegt werden. In diesem Fall liegt ein bloßes Versehen oder Übersehen in Bezug auf den konkreten Verkehrsverstoß vor.
  2. Fehlerhaftes Messverfahren
  3. Keine Gefährdung
  4. Härtefall
    Steht bei einem Fahrverbot Ihr Arbeitsplatz (Bsp: Berufskraftfahrer) und somit Ihre berufliche Existenz auf dem Spiel? In diesem Fall sollten Sie einen Anwalt kontaktieren. Dieser versucht in Ihrem Fall das Bestmögliche für Sie herauszuholen. Möglichkeiten ein Fahrverbot zu umgehen ist in diesem Fall: die genaue Schilderung der Situation gegenüber dem Gericht, verbunden mit dem Angebot, das verhängte Bußgeld stattdessen zu verdoppeln oder gar zu verdreifachen.
    In diesem Fall kommt Ihnen zu Gute, wenn bisher noch keine Eintragung im Fahreignungsregister vorhanden sind (Punkte).
    Wichtig ist, dass glaubhaft dargelegt wird, dass eine besondere Härte vorliegt. Dies verlangt eine detaillierte und nachvollziehbare Beschreibung Ihrer Situation.

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Kannengießer & Sauer Rechtsanwälte helfen Ihnen in Düsseldorf und dem gesamten Bundesgebiet im Verkehrsrecht und anderen Rechtsgebieten.