Nach der Insolvenz der FTI Touristik GmbH, der BigXtra GmbH sowie der 5vorFlug GmbH im Juni 2024 stellt sich für viele Reisende nach wie vor die Frage, wann mit einer Erstattung des gezahlten Pauschalreisepreises durch den Deutschen Reisesicherungsfonds zu rechnen ist.
Der DRSF hat viele Reisende bereits kontaktiert und somit gewährleistet, dass Verbraucher ihre Forderungen über ein Online-Portal anmelden konnten. Laut Medienberichten sollen bereits 180.000 Reisende von der Versicherung kontaktiert worden sein um einen Online-Antrag einreichen zu können.
Erstattungsantrag eingereicht – keine Zahlung erhalten
Sofern Sie bereits über die übersandte PIN des DRSF einen Online-Antrag eingereicht haben, dürfte eine Erstattung alsbald in die Wege geleitet werden. Die Erstattung sollte sich auf den geleisteten Pauschalreisepreis oder die Anzahlung beziehen. Ebenfalls können Aufwendungen, die in Vertrauen auf die vertragsgemäße Durchführung der Reise getätigt wurden, angegeben werden. Einer der Gründe, dass eine abschießende Bearbeitung und somit die Auszahlung der angemeldeten Forderung nicht erfolgt ist, könnte eine nicht nachvollziehbare Forderungshöhe sein. Ebenfalls kann es vorkommen, dass die notwendigen Unterlagen nicht vollständig eingereicht oder hochgeladen wurden.
Keine Kontaktaufnahme durch den DRSF erfolgt – Erstattungsantrag nicht eingereicht
Viele Reisende wurden noch nicht von der Insolvenzversicherung kontaktiert. Im Fall einer nicht erfolgten Kontaktaufnahme durch den DRSF ist die Forderungsanmeldung über das Online-Portal derzeit nicht möglich, da für diese ein vom DRSF individuell vergebener PIN erforderlich ist.
Sollte auch weiterhin keine Kontaktaufnahme durch den DRSF erfolgen, sollten Sie eigenständig Kontakt aufnehmen. Die Insolvenzversicherung hat bereits angekündigt, dass ab November eine Online-Anmeldung der von der Insolvenz betroffenen Forderung auch ohne PIN erfolgen kann.
Durchsetzung der Erstattung des Reisepreises wegen FTI-Insolvenz
Für die Durchsetzung der Erstattung des Reisepreises benötigen wir folgende Unterlagen:
- Buchungsbestätigung
- Sicherungsschein
- Nachweis über die erfolgte Zahlung des Reisepreises oder der Anzahlung
Achtung: Sofern Ihrer Buchungsbestätigung kein Sicherungsschein beigefügt wurde, könnte dies Aufschluss über die Buchung einer Einzelreiseleistung (Nur-Hotel/Nur-Flug) geben. In diesem Fall ist der gezahlte Reisepreis zur Insolvenztabelle anzumelden.
Als Rechtsanwälte für Reiserecht in Düsseldorf bearbeiten wir Mandate im gesamten Bundesgebiet. Interessierte Rechtssuchende können gerne unser Kontaktfoumlar benutzen, oder uns eine E-Mail schreiben.
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