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Reisewarnung Mallorca / Spanien – Was Urlauber jetzt wissen müssen

UPDATE (Stand 24.09.2020): Vor nicht notwendig touristischen Reisen wird weiterhin aufgrund der hohen Infektionszahlen seitens des Auswärtigen Amtes gewarnt. Für Kreuzfahrten gilt Folgendes: Spanische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.

Die Reisewarnung gilt aktuell bis zum 30.09.2020.

Am 14.08.2020 hat das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für Spanien, abgesehen der kanarischen Inseln, erlassen. Dies ist auf eine negative Veränderung der epidemiologischen Situation vor Ort und eine damit einhergehende Einstufung als Risikogebiet durch das Robert-Koch-Institut zurückzuführen. Umfasst von der Reisewarnung ist unter anderem auch Mallorca.

Mallorca / Spanien-Reise steht kurz bevor

Sollten Sie sich kurz vor Antritt einer Reise befinden, könnten Sie jetzt die Möglichkeit haben, diese kostenlos stornieren zu können. Dies ist immer dann der Fall, wenn am Zielort außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände herrschen. Bei einer weltweiten Pandemie dürfte dies der Fall sein, sodass die meisten Reiseveranstalter schon von sich aus noch ausstehende Spanien-Reisen in den nächsten Tagen und Wochen stornieren dürften.

Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ist jedenfalls ein sehr starkes Indiz für solche Umstände, die den Reisenden die kostenlose Stornierung ermöglichen. Eine schon geleistete Anzahlung ist in diesem Fall in voller Höhe zurückzuerstatten.

Spanien-Reise bereits angetreten

Sollten Sie Ihre Reise bereits angetreten haben und sich derzeit im spanischen Ausland (mit Ausnahme der kanarischen Inseln) aufhalten, so sollte ein Rücktransport vom Veranstalter schnellstmöglich veranlasst und organisiert werden. Der Reisepreis ist in diesem Fall anteilig für die nicht erbrachte Leistung zu erstatten.

Mallorca-Urlaub in einigen Wochen oder Monaten

Sollte Ihr Urlaub erst in einigen Wochen oder Monaten gebucht sein, so sollten Sie die Lage vor Ort genau in der Berichterstattung verfolgen. Die Reisewarnung für Spanien wurde durch das Auswärtige Amt kurzfristig aufgrund gestiegener Fallzahlen ausgesprochen. Genau so gut könnte diese auch kurzfristig, nach einigen Wochen, wieder aufgehoben werden.

Zur Beurteilung, ob unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände am Zielort vorliegen bedarf es stets einer Prognose über die dortigen Umstände, sodass eine Stornierung mehrere Monate im Voraus problematisch sein könnte.

Schadensersatz bei abgebrochener oder abgesagter Mallorca Reise?

Etwaige Schäden, die entstanden sind, weil Sie Ihre Reise nicht antreten konnten oder früher abbrechen mussten, sind vom Veranstalter in der Regel nicht zu erstatten. Schadensersatzansprüche bedürfen eines Verschuldens welches im Falle außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände grundsätzlich nicht gegeben ist.

Rechtsanwälte für Reiserecht

Als Rechtsanwälte für Reiserecht beraten und vertreten wir Mandanten im gesamten Bundesgebiet. Aufgrund moderner Kommunikationsmittel ist die Mandatsbearbeitung auch ohne Präsenztermine in unseren zentralen Kanzleiräumen in Düsseldorf möglich. Gleichwohl bieten wir auch aktuell Termine vor Ort an. Für Anfragen erreichen Sie uns werktags während unserer Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail. Gerne können Sie auch unser Kontaktformular nutzen.

Dieser Beitrag erhebt weder Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität, noch ersetzt er die anwaltliche Beratung. Unsere Beiträge dienen lediglich der ersten allgemeinen Information unserer Mandanten und anderer Interessierter. Bitte haben Sie auch dafür Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung über unseren Chat durchführen.