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Flug verpasst wegen Verzögerung an der Sicherheitskontrolle

Vor Flugantritt ist der Gang durch die Sicherheitskontrolle am Flughafen unumgänglich. Doch aktuell verzeichnen Flughäfen ein überaus erhöhtes Passagieraufkommen, das mit einer hohen Wartezeit aufgrund langer Warteschlangen an den Sicherheitskontrollen einhergeht. Im schlimmsten Fall erreicht man den gebuchten Flug nicht mehr rechtzeitig, sodass die Frage aufkommt, welche Rechte Flugpassagiere in einem solchen Fall haben. Reisenden könnten ein Anspruch auf Entschädigung bei Verzögerungen an der Sicherheitskontrolle zustehen.

Welche Ansprüche kann ich geltend machen, wenn ich aufgrund einer Verzögerung an der Sicherheitskontrolle meinen Flug verpasse?

Sofern Sie Ihren Flug verpasst haben, weil sich die Sicherheitskontrolle verzögerte, können Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe der gebuchten Ersatzflüge oder gar Erstattung der ursprünglich von Ihnen gebuchten Flüge geltend machen. Voraussetzung für die Entstehung von Schadensersatzansprüchen ist jedoch das rechtzeitige Erscheinen am Flughafen. Doch wie viel früher sollten Sie überhaupt am Flughafen sein? Für diese Frage gibt es keine allgemeingültige Antwort. Grundsätzlich dürften jedoch 90 – 120 Minuten als rechtzeitig eingestuft werden können.

Tipp: Reisen Sie während der Urlaubshochsaison, sollten Sie mindestens 120 Minuten vor geplantem Boarding am Flughafen erscheinen. Auf der Homepage Ihres Flughafens dürfte sich eine Empfehlung befinden, wie lange Sie vor geplantem Boarding bei nationalen und internationalen Flügen am Flughafen eintreffen sollten.

Gegen wen richten sich meine Ansprüche wenn ich meinen Flug verpasst habe?

Im ersten Moment scheint die Schuld bei der Airline zu liegen. Jedoch ist Ansprüchen auf Entschädigung bei Verzögerungen an der Sicherheitskontrolle nicht die Airline Ihr Ansprechpartner, sondern die Bundespolizei.

Wichtig: Sollten erhebliche Verzögerungen beim Einchecken dazu führen, dass Sie Ihren Flug verpassen, ist wiederum die Airline Ihr Anspruchsgegner. In diesem Falle haben Sie einen Anspruch auf Zahlung einer Ausgleichsleistung nach der Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004.

Erst jüngst entschied das Oberlandesgericht Frankfurt/Main (Urteil vom 27.01.2022, Az.: 1 U 220/20), dass Fluggäste, die wegen überlanger Wartezeit an der Sicherheitskontrolle des Flughafens ihren Flug verpassen, eine Entschädigung für entstandene Kosten des Ersatzfluges verlangen können. Die Fluggäste reihten sich in diesem Fall 90 Min vor Ende des Boardings an der Warteschlange der Sicherheitskontrolle ein. Die entsprechende Klage zweier Fluggäste richtete sich gegen die Bundesregierung, vertreten durch die Bundespolizei.

Der Schadensersatzanspruch auf Entschädigung bei Verzögerungen an der Sicherheitskontrolle ergibt sich aus den Grundsätzen der Aufopferung bzw. aufgrund enteignenden Eingriffs. Der Anspruch entsteht, wenn eine eigentlich rechtmäßige Maßnahme unmittelbar auf die Rechtsposition des Eigentümers einwirkt und zu einem Sonderopfer führt, dass die Schwelle des enteignungsrechtlich Zumutbaren überschreite.

In einem vergleichbaren Fall erschien ein Kläger allerdings nur 40 Minuten vor Ende des Boardings bei der Sicherheitskontrolle. In diesem Fall wurde ein Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz abgelehnt.

Fazit: Je früher Sie sich an der Warteschlange der Sicherheitskontrolle einreihen, desto höher sind Ihre Chancen auf Zahlung von Schadensersatz. Können Sie absehen, dass Sie aufgrund verlangsamter Sicherheitskontrollen Ihren Flug nicht erreichen werden, ist das Sammeln von Beweismitteln ratsam. Fertigen Sie Lichtbilder der Warteschlange sowie der Ankunftszeiten an und sprechen Sie mit anderen wartenden Fluggästen, die in einem Prozess möglicherweise als Zeugen zur Verfügung stehen.

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