Kategorien
Blog

Abmahnung von eBay-Händlern aus DS-GVO?

Aufgrund eines aktuellen Urteils des OLG Stuttgart vom 27.02.2020 – (Az.: 2 U 257/19) könnten eBay-Händlern in naher Zukunft die Abmahnung drohen, wenn diese keine Datenschutzerklärung auf ihrer Seite bereitstellen sollten.

Nur gewerbliche Händler

Zunächst ist zu erwähnen, dass eine solche Pflicht zur Bereitstellung von Datenschutzhinweisen nur gewerbliche Händler trifft. Dies ist der Fall, wenn Ihr Handel auf eBay den Anforderungen des § 14 Abs. 1 BGB entspricht. Unternehmer ist danach eine Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine gewerbliche Tätigkeit setzt ein selbständiges und planmäßiges, auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt voraus.

Bitte beachten Sie, dass bspw. auch der Verkauf einer umfangreichen Sammlung je nach Einzelfall geeignet ist, ein unternehmerisches Handeln zu begründen.

Datenschutzerklärung ist Pflicht

Sollten Sie demnach als gewerblicher eBay-Händler auftreten, so haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass Ihre Kunden in angemessener Art und Weise über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten aufgeklärt werden. Die Inempfangnahme von Adress- oder Zahlungsdaten ist schließlich geeignet eine Verarbeitung im Sinne der DS-GVO zu begründen.

So bewertet auch das OLG Stuttgart die Rechtslage. Demnach sind die Vorschriften der DS-GVO auch geeignet, marktverhaltensregelnde Normen im Sinne des § 3a UWG darzustellen. In einem solchen Fall kann ein Mitbewerber aufgrund der Verletzung einer Marktverhaltensregelung andere Unternehmer abmahnen und zur Unterlassung auffordern. Die Rechtsgrundlage für die Abmahnung und Unterlassungsaufforderung selbst entstammt nicht der DS-GVO.

Welche Informationen müssen eBay-Händler bereitstellen?

Wichtig ist, dass eBay-Händler jetzt schnell handeln und – sofern noch nicht vorhanden – adäquate Datenschutzhinweise auf Ihren Seiten bereitstellen. Unter anderem müssen diese den Namen und die Anschrift des Verantwortlichen enthalten, die Zwecke der Verarbeitung, die Rechtsgrundlage der Verarbeitung sowie die jeweiligen Aufbewahrungsfristen.

Gerne beantworten wir Ihnen – auch digital – etwaige Fragen zu diesem Thema und erstellen für Sie entsprechende Hinweise.

Kannengießer & Sauer Rechtsanwälte beraten und vertreten kleine und mittelständische Unternehmen in den Belangen des Datenschutzrechts. Dabei ist uns besonders wichtig, eine den Umständen angemessene und umsetzbare Lösung zu entwickeln.

Dieser Blogbeitrag ersetzt keinesfalls eine anwaltliche Beratung, noch erhebt er Anspruch auf Vollständigkeit.