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COPPA – Was müssen YouTuber beachten?

COPPA steht für Children’s Online Privacy Protection Act und ist ein US-amerikanisches Gesetz, das die Privatsphäre und personenbezogene Daten von Kindern schützen soll. Eigentlich eine gute und schützenswerte Idee, die jetzt aber für Unruhe bei dem ein oder anderen YouTuber sorgt.

Denn die content creator auf YouTube müssen sich bis Januar 2020 darüber im Klaren sein, welche Inhalte Sie anbieten und entsprechend deklarieren. Bei Unklarheiten oder Auseinandersetzungen mit YouTube helfen wir.

Auswirkungen von COPPA auf YouTuber?

Die US-amerikanische Verbraucherschutzbehörde FTC hatte YouTube vorgeworfen, speziell auf Kinder personalisierte Werbung an diese auszustrahlen. Anhand von Nutzerdaten, die Google von einem Nutzer sammelt, ist es dem Konzern – zu dem auch YouTube gehört – ohne weiteres möglich, den Nutzer demographisch zu kategorisieren. Die Ausstrahlung von personalisierter (zielgruppenbezogen anhand des übrigen Online-Verhaltens) Werbung an Kinder ist ein Verstoß gegen COPPA Vorschriften, weil dabei deren personenbezogene Daten verarbeitet werden. Google hat sich, bevor es zu einem Urteil kommen konnte, mit der FTC auf einen Vergleich von über 170 Mio. US-Dollar geeinigt.

Bei wiederholten Verstößen gegen den COPPA drohen YouTube erneut Klagen oder Strafzahlungen. Auch weil die Menge an Inhalten, die tagtäglich auf YouTube hochgeladen wird, für Google selbst nicht kontrollierbar ist, nimmt man die Inhaltsschaffenden (auch content creators oder YouTuber) selbst in die Pflicht. Diese sollen ihre Inhalte daraufhin untersuchen, ob sie speziell an Kinder gerichtet sind und nebenbei droht YouTube bei einer falschen Kategorisierung empfindliche Konsequenzen an.

Welche Inhalte sind speziell für Kinder?

Nach deutschem Recht ist Kind, wer noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat (§ 1 JuSchG). Diese Grenze findet sich auch in einigen anderen Gesetzen. Laut Art. 8 Abs. 1 DS-GVO können Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einwilligen. Das deutsche oder europäische Recht dürfte hier (vorerst) jedoch nur eine untergeordnete Rolle spielen. YouTube droht seinen Nutzern vertragliche Konsequenzen an, die sich maßgeblich an den amerikanischen Vorgaben (Personen bis 13 Jahre) des COPPA orientieren, sodass auch hier diese Altersgrenze zu beachten ist.

In folgenden Fällen sind laut Google selbst Videos auf Kinder ausgerichtet und somit ein Video „speziell für Kinder“:

  • Kinder sind gemäß folgender Faktoren die Hauptzielgruppe
  • Oder Kinder sind gemäß folgender Faktoren zwar nicht die Hauptzielgruppe, aber das Video richtet sich dennoch an sie
    • Das Thema des Videos (z. B. pädagogische Inhalte für Kinder im Vorschulalter)
    • Ob Kinder die beabsichtigte oder tatsächliche Zielgruppe des Videos sind
    • Ob im Video Kinder als Schauspieler oder Models auftreten
    • Ob im Video Figuren, Personen, Prominente oder Spielzeuge vorkommen, die für Kinder interessant sind; hierzu gehören auch Animations- oder Cartoonfiguren
    • Ob die im Video benutzte Sprache auf Kinder ausgerichtet und für Kinder verständlich ist
    • Ob das Video Aktivitäten zeigt, die für Kinder interessant sind, z. B. Rollenspiele, einfache Lieder oder Spiele, oder ob es Inhalte der Früherziehung behandelt
    • Ob im Video Lieder, Geschichten oder Gedichte für Kinder vorkommen

Diese von YouTube selbst vorgetragenen Faktoren sind natürlich durchzogen mit unbestimmten Rechtsbegriffen, sodass es hier einiger Auslegung des konkreten Angebots eines content creators bedarf. YouTube will Videos und Kanäle mit Hilfe eines Algorithmuses auf die o.g. Faktoren hin überprüfen. In wie weit KI geeignet ist unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen erscheint fraglich.

Konsequenzen bei falscher Kategorisierung

YouTube selbst droht auf der eigenen Infoseite explizit mit Konsequenzen auf der YouTube-Plattform. Dies könnte bspw. die komplette Demonetarisierung (Wegfall der gesamten Werbeeinnahmen) eines Kanals oder sogar die Löschung eines Kanals sein. Auch stellt YouTube Strafzahlungen nach dem COPPA selbst in Aussicht. Diese Strafen können sich laut der Informationsseite zum COPPA auf bis zu 42.530 US-Dollar pro Verletzung belaufen.

Was passiert, wenn Videos als speziell für Kinder deklariert werden?

Zunächst werden bei solchen Videos, die entsprechend vorstehender Faktoren als speziell für Kinder zu deklarieren sind, die Interaktionsmöglichkeiten stark eingeschränkt. So wird es nicht mehr möglich sein solche Videos zu kommentieren; zudem werden Abonenntenzahlen und Bewertungen nicht mehr öffentlich nachvollziehbar sein. Außerdem wird es solchen Kanälen wohl nicht mehr möglich sein, durch Interaktionen mit ihrer Community Einnahmen zu generieren (Livestreams o.ä.). Zudem wird es betroffenen Kanälen wohl nicht mehr möglich sein Stories zu erstellen, auch die Glocke für Benachrichtigungen entfällt.

Der größte Nachteil dürfte jedoch der Ausschluss personalisierter Werbung sein. Damit dürfte der CPM-Wert (Werbekosten pro 1.000 Views) vieler Videos deutlich sinken und somit die Einnahmen der Inhaltsschaffenden schmälern. Personalisierte Werbung ist jedoch nur solche, die sich anhand der übrigen Nutzung von Google-Diensten am ehesten für den jeweiligen Nutzer eignet. Kontextbasierte Werbung wird auch bei Videos, die sich speziell an Kinder richten weiterhin möglich bleiben.

Hilfe für YouTuber und andere content creator

Inhaltsschaffende haben bis Januar 2020 Zeit, ihre Kanäle und Videos auf die o.g. Faktoren hin zu untersuchen. Bei Unsicherheiten bieten wir eine umfassende rechtliche Beratung und Überprüfung. Fragen Sie unverbindlich an.

Kannengießer & Sauer Rechtsanwälte Düsseldorf beraten Unternehmen im Datenschutzrecht und Wirtschaftsrecht. Zudem helfen wir Inhaltsschaffenden wie Bloggern oder YouTubern den Überblick im Medien- und Wettbewerbsrecht zu behalten.