Kategorien
Blog

Was Sie über Weihnachtsgeld wissen sollten

Wann habe ich ein Recht auf Weihnachtsgeld?

Gerade in der Weihnachtszeit ist eine finanzielle Entlastung wünschenswert. Viele Arbeitgeber in Deutschland zahlen ihren Arbeitnehmern daher Weihnachtsgeld (auch: Gratifikation) als sog. 13. Gehalt oder in Form eines prozentualen Bonusbetrages.

Diese Leistung ist jedoch gesetzlich nicht geregelt. Es steht im Ermessen des Arbeitgebers, ob er Weihnachtsgeld zahlt, oder nicht.

In meinem Arbeitsvertrag/Tarifvertrag ist Weihnachts- oder Urlaubsgeld geregelt.

Rechtlich bindend wird die Auszahlung unter anderem dann, wenn in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag die Zahlung vertraglich festgehalten wurde.

Tipp: Sollte es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat geben, sollten Sie sich die Betriebsvereinbarung zwischen Ihrem Arbeitgeber und dem Betriebsrat genau ansehen. Auch hier können sich diesbezügliche Regelungen befinden.

Ich habe früher schon mal Weihnachtsgeld erhalten; bekomme ich es dieses Jahr wieder?

Sollten Sie bereits in den Jahren zuvor Weihnachtsgeld erhalten haben, kann es sein, dass Sie aus einer betrieblichen Übung heraus auch dieses Jahr wieder einen Anspruch auf die Zahlung haben.

Grund dafür ist das berechtigte und schützenswerte Vertrauen auf die wiederholte Zahlung.

Hat Ihr Arbeitgeber also drei Jahre hintereinander vorbehaltlos und in gleicher Höhe an Sie ausgezahlt, können Sie sich darauf berufen, dass die Zahlung zu einer betrieblichen Übung geworden ist.

Wie viel Weihnachtsgeld bekomme ich?

Auch in Bezug auf die Höhe gibt es keine gesetzliche Regelung. Die Höhe steht im Ermessen Ihres Arbeitgebers.

Oft entspricht die Höhe der eines 13. Gehaltes; in anderen Fällen beträgt es aber auch nur einen gewissen Prozentsatz Ihres Arbeitslohnes.

Bekommt jeder in meiner Firma Weihnachtsgeld?

Aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ergibt sich, dass kein Arbeitnehmer innerhalb eines Unternehmens ungleich gegenüber einem anderen Arbeitnehmer behandelt werden darf. Auch kann eine Abteilung nicht von der Zahlung von Weihnachts- oder Urlaubsgeld ausgeschlossen werden, wenn gleichzeitig eine andere Abteilung diese Gratifikationen erhält.

Muss ich Weihnachtsgeld versteuern?

Da Weihnachtsgeld – wie Tantiemen und Abfindungen – zu sonstigen Bezügen zählt, muss dieses voll versteuert werden.

Sollte das Thema Weihnachts- oder auch Urlaubsgeld bei Ihnen relevant werden, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.