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Cannabiskonsum = Entziehung der Fahrerlaubnis?

Der Grenzwert bei Cannabiskonsum am Steuer beläuft sich auf 1 ng/ml. Wie lange die Aufnahme von THC nachweisbar ist, hängt vom jeweiligen Konsumverhalten des Betroffenen ab. Wann nach Cannabiskonsum die Entziehung der Fahrerlaubnis droht, erfahren Sie in unserem Blog.

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVerwG, Urteil vom 11.April 2019, Az.: 3 C 13.17) hat entschieden, dass die Fahrerlaubnisbehörde einem Cannabiskonsumenten, dem ein erstmaliger Verstoß gegen das Führen eines Kraftfahrzeuges unter dem Einfluss von Cannabis vorgeworfen wurde, in der Regel nicht automatisch und ohne weitere Aufklärung von der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgehen und dem Betroffenen nicht die Fahrerlaubnis entziehen darf.

Vielmehr ist die Fahreignungsbehörde gehalten, nach § 46 Abs. 3 i.V.m. § 14 Abs. 1 S. 3 FeV über die Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zu entscheiden und aufgrund dessen eine Entscheidung über die Ungeeignetheit des Betroffenen zum Führen eines Kfz zu treffen.

Durch das Gutachten soll festgestellt werden, ob der Betroffene seine Fahrtauglichkeit richtig einschätzen konnte.

Nur bei einem regelmäßigen, also nahezu täglichen Cannabiskonsum gelte man automatisch als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen und die Fahrerlaubnis kann entzogen werden. Nicht ausreichend ist es, wenn eine einmalige Drogenfahrt vorliegt und nur gelegentlich konsumiert wird.

Die Durchführung einer MPU sollte daher nicht lediglich als Strafe angesehen werden, sondern als Chance, sich gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde zu beweisen und seine Geeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen darzulegen.

Gerne beraten wir Sie bei der richtigen Vorgehensweise innerhalb eines Bußgeldverfahrens oder bei Führerscheinsachen.

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