Bei Sturmschäden, Gewitterschäden oder Hagelschäden stellt sich oft die Frage, welche Versicherung im konkreten Fall eingreift. Doch es muss zwischen den eingetretenen Schäden genau differenziert werden, denn nicht jede Versicherung kommt für jeden Sturmschaden auf.
Im aktuellen Fall des Sturmtiefs Sabine, das je nach Region schon orkanartige Ausmaße angenommen hat, kam die Frage nach der richtigen Versicherung bei eingetretenen Sturmschäden wieder auf.
Dieser Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die Versicherungen, die bei bestimmten Sturmschäden eintrittspflichtig sind.
Schäden am Gebäude, abgedeckte Dächer
Sollten Schäden an Gebäuden aufgetreten sein, wie beispielsweise abgedeckte Dächer und heruntergefallene Dachziegel, kann die Gebäudeversicherung eintrittspflichtig sein.
Bei einem Blitzeinschlag handelt es sich um atmosphärisch bedingte Elektrizität. Sollten hierdurch Schäden am oder im Gebäude entstehen, kann die Gebäudeversicherung und die Hausratversicherung eingreifen, wenn dieses Risiko mitversichert ist.
Gleiches gilt auch für Hagelschäden am und im Gebäude.
Schäden an Gegenständen im Gebäude
Nicht zu verwechseln ist die Gebäudeversicherung allerdings mit der Hausratversicherung. Diese greift nicht bei Schäden am Gebäude selbst ein, sondern, wenn an sonstigen Gegenständen im Gebäude Sturmschäden entstanden sind.
Achtung: Sowohl Hausrat- als auch Gebäudeversicherung sind reine Sachversicherungen. Das bedeutet, dass lediglich Schäden an Gegenständen und nicht Personenschäden mitversichert sind. Das Gleiche gilt für Schäden an Gegenständen von Dritten.
Schäden am Auto
Sollte durch einen Sturm ein Schaden an Ihrem Fahrzeug entstanden sein, kann Ihre Teil- oder Vollkaskoversicherung eintrittspflichtig sein.
Bei unmittelbaren Sturmschäden, tritt in der Regel die Teilkaskoversicherung ein. Dies betrifft beispielsweise de Fall, dass durch den Sturm ein entwurzelter Baum auf Ihr Auto fällt und dies dabei beschädigt.
Bei mittelbaren Schäden, wie etwa Ausweichschäden auf der Fahrbahn durch sturmbedingte Gegebenheiten, kann die Vollkaskoversicherung eintrifftspflichtig sein.
Schäden im Unternehmen
Hier ist auf die Geschäftsinhaltsversicherung zurückzugreifen, die bei Sturmschäden eingreifen kann.
Wichtig: Bei eingetretenen Schäden, sollten Betroffene unverzüglich eine Schadensmeldung bei der jeweiligen Versicherung vornehmen. Die Schadensmeldung kann im besten Fall mit Fotos belegt werden.
Schäden an fremden Sachen oder Personen
Sollten nicht Ihre eigenen Gegenstände beschädigt worden sein, sondern fremde, kann die Haftpflichtversicherung zum Tragen kommen.
ACHTUNG: Überschwemmung durch Starkregen
Kam es aufgrund von Starkregen zu einer Überschwemmung und dementsprechend zu einem Volllaufen Ihres Kellers, ist weder die Gebäudeversicherung, noch die Hausratversicherung eintrittspflichtig. Beide Versicherungen sind lediglich bei dem Austritt von Leitungswasser einstandespflichtig.
Sollten Sie in einem Gebiet wohnen, in dem die Gefahr von Hochwasser/Überschwemmungen naheliegt, sollten Sie zusätzlich zu Ihrer Gebäudeversicherung eine Elementarversicherung abschließen. Diese greift bei Schäden durch Hochwasser oder Grundwasser.
Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen rund um das Thema Sturmschäden, Gewitterschäden und Hagelschäden.
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