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Kann mein Urlaub wegen Kurzarbeit gekürzt werden?

Bedingt durch die COVID19-Pandemie, auch Coronavirus genannt, sind derzeit ca. sieben Millionen Arbeitnehmer in Kurzarbeit. Mit der bevorstehenden Urlaubszeit und den ersten Grenzöffnungen für Urlauber stellt sich vielen Arbeitnehmern die Frage, ob der Urlaub wegen Kurzarbeit gekürzt werden kann. Aus diesem Grunde möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über das Thema Kurzarbeit und Urlaub zur Verfügung stellen.

Urlaub während der Kurzarbeit

Die Kurzarbeit ist staatliches Mittel zur Vermeidung von Stellenabbau, weshalb grundsätzlich Überstunden und Urlaub zu nehmen sind, bevor ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht.

So ist der Resturlaub, also Urlaub aus dem Vorjahr, unbedingt vorrangig zu nehmen. Die Ausnahme bilden dabei sozial vorrangige Urlaubsansprüche.

Aufgrund der aktuellen Situation verzichtet die Bundesagentur für Arbeit allerdings auf den vorrangigen Abbau von Urlaub aus dem aktuellen Jahr, sodass lediglich Überstunden und Resturlaub (mit Ausnahme vorrangiger Ansprüche) abzubauen sind.

Kann der Urlaub wegen Kurzarbeit gekürzt werden?

Laut dem europäischen Gerichtshof (EuGH) ist ein Arbeitnehmer, der wegen Kurzarbeit weniger oder gar nicht arbeitet, einer vorübergehenden Teilzeitkraft (mit entsprechendem Beschäftigungsgrad) gleichzusetzen. Der Urlaub muss demnach umentsprechend dem Grad und der Dauer der Arbeitszeitverkürzung gemindert werden.

Arbeitnehmer, die wegen Kurzarbeit beim Arbeitgeber gar nicht mehr arbeiten können, erwerben demnach für die Dauer der Kurzarbeit keinen Urlaubsanspruch.

Wird das Urlaubsgeld wegen Kurzarbeit gekürzt?

Das Urlaubsgeld bemisst sich am durchschnittlichen Verdienst des Arbeitnehmers für die letzten 13 Wochen. Der wegen der Kurzarbeit geringere Verdienst des Arbeitnehmers wird allerdings dabei nicht berücksichtigt.

Arbeitnehmer sollten allerdings beachten, dass der Arbeitgeber Urlaubsgeld nur für die Dauer des EU-Mindesturlaubs schuldet. Dieser beträgt vier Wochen. Zusätzlichen Urlaub muss der Arbeitgeber nicht vergüten.

Wie wird gekürzt?

Fraglich bleibt, ob der Urlaub wegen der Kurzarbeit quasi automatisch gekürzt wird, oder ob es dazu einer Betriebsvereinbarung oder einer entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag bedarf. Aus diesem Grund muss zur schriftlichen Vereinbarung geraten werden.

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Dieser Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keinesfalls die anwaltliche Beratung. Er dient ausschließlich der Information unserer Mandanten und anderer Interessierter.