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Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten zukünftig nur bei Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern – Kündigung möglich?

Am 20.09.2019 wird der Bundesrat eine Änderung des § 38 BDSG verabschieden. Aller Voraussicht nach wird durch die Gesetzesänderung, die Pflicht einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, für viele kleine Unternehmen wegfallen. Ob Sie dennoch einen Beauftragten bestellen müssen und ob Sie Ihrem jetzt kündigen können erfahren Sie bei uns. Was ändert sich genau? Der § 38 […]